Drakonische Strafen werden angedroht, nach dem Motto: Das Böse muss vernichtet werden. Früher waren es die Hexen und Protestanten, dann die Schwulen und jetzt eben Steuersünder.
Der Politik dient es von ihrem eigenen Versagen abzulenken.
Das Volk enzückt es, wie damals die Hexenverbrennungen.
Steuerhinterziehung Ein Schweizer Urteil mit Folgen
03.02.2010, 08:172010-02-03T08:17:00
Von Heribert Prantl
Der Schweiz ist nicht recht, was in der Schweiz Recht ist. Während sich viele Eidgenossen über den Kauf der Daten-CD aufregen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichts in Lausanne Erstaunliches. Selbst Schweizer Steuerstrafbehörden dürfen illegal kopierte Informationen nutzen.
Die umstrittene Nutzung gestohlener Daten ist selbst in der Schweiz juristisch erlaubt. Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat schon im Oktober 2007 einen einschlägigen Fall entschieden - und erklärt, dass die schweizerischen Steuerbehörden im Steuerstrafverfahren gestohlene Daten verwerten dürfen.