An alle Plambecker
Der Chef der Deutschen Bank sieht kein Problem in einem zügigen Atomausstieg und Deckung des anfallenden Energiebedarfs durch regenerative Energien. Quelle: Bericht aus Berlin, ARD 22.35 Uhr, Freitag 15. 10. 99
§Life-Interview mit Hilmar Kopper
Nachfolgend die heutige vollstaendige Pressemitteilung aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum Stromeinspeisungsgesetz
>>Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geaendert<<
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht werde und damit die Abnahme- und Verguetungspflicht fuer Strom aus erneuerbaren Energien ab dem naechsten Kalenderjahr fuer neue Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis fuer die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten. Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern eingespeisten Strommengen zurechnen duerfen, weil dem Unternehmen dadurch Deckungsbeitraege verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch fuer Neuanlagen des naechsten Jahres der volle Abnahme- und Verguetungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Mueller: "Ich bedauere, dass Investoren in erneuerbare Energien durch die einseitige Erklaerung von PreussenElektra erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das Stromeinspeisungsgesetz rasch so aendern, dass wieder Klarheit fuer den weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen wird. Die Vorarbeiten fuer eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sind abgeschlossen, so dass in Kuerze mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschlaege im Parlament und bei den Laendern breite Zustimmung finden werden, so dass das neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des naechsten Jahres in Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windfoerderung regional gerechter verteilt werden, so dass die Deckelung fuer die Anwendung des Stromeinspeisungsgesetzes entfaellt. Ausserdem soll die Anbindung der gesetzlichen Mindestverguetung an die Strompreise beseitigt werden.
Mueller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung bezueglich der weiteren Entwicklung der Einspeiseverguetung. Deren Kopplung an die durchschnittlichen Stromerloese, die im Wettbewerb erfreulicherweise sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar. Ich plaediere deshalb fuer gesetzliche Mindestverguetungen auf noch festzulegende Pfennigbetraege je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige Klarheit fuer Investoren geschaffen."
Ende der BMWI-Pressemitteilung
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