Ein kleiner Nachhilfeunterricht für kriminelle Geistesriesen mit "Super-Connectons zu gut informierten Kreisen".
A priori kommt eine Ad-Hoc nie(!) "aus gut informierten Kreisen", sondern von der Firma selbst. Du könntest nächstesmals schreiben, dass du "nach" gut informierten Kreisen davon weißt, aber diese Kreise stehen dann bereits mit mehr als einem Bein im Knast.
Was ihr hier betreibst ist KEIN Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Wobei ihr wahrscheinlich bei 0,50 gekauft habt und bei 0,58 aussteigen wollt.
Und "forster" verschwindet halt (zumindest einige Zeit) von der Ariva-Bildfläche, wenn's heute nicht klappt, gelle? Nächste Woche probiert halt eine andere ID sich als Wahrsager, irgendwann klappt es schon. Bin schon neugierig, wie ihr weitermacht. Schäbig jedenfalls.
maxchart
Ad-hoc-Publizität (Quelle: yahoo.de - Finanzlexikon)
Zielt auf den Umstand ab, daß ein Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, gem. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gehalten ist, unverzüglich alle neuen Tatsachen zu veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind. Voraussetzung ist, daß die Tatsachen wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeiten des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können. Die Einhaltung der Ad-hoc-Publizität durch die Emittenten wird durch das Bundesamt für den Wertpapierhandel permanent überwacht. Verstöße können gem. § 39 WpHG mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Ad-hoc-Publizität dient dem Zweck, den Informationsstand aller Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu ermöglichen, um so die Bildung unangemessener Börsenpreise aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung zu vermeiden. Durch die Schaffung von mehr Transparenz und Öffnung dient die Ad-hoc-Publizität damit der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und unterstützt zugleich den Mißbrauch von Insiderinformationen (Verbot von Insidergeschäften gem. § 14 WpHG).
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