Eingangsdatum 11.02.2013 bei:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Börsenaufsicht Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beaufsichtigen die Berliner Börse und entsprechend möchte ich Sie darüber informieren, dass im Freiverkehr der Berliner Börse mehrere sog. pennystocks gehandelt werden, die meines Erachtens mehr als dubios zu bezeichnen sind. ... Ich habe daher den Eindruck, dass mit diesen ?gegenseitigen? Regeln, nämlich, dass die eine Börse auf den Handel an einer anderen Börse und die andere Börse wiederum auf den Handel an der einen Börse verweist, per saldo keinerlei wirkliche verlässliche Referenzierung eines ordnungsgemäßen Zulassungsverfahrens-an-einer-anderen-Börse erfolgt(e). ... Zudem stelle ich im Falle Reptor Technology infrage, ob der Verweis auf eine Zulassung an einem anderen hier: Dritter Markt Wien ausreichen kann, dass der Handel in Raptor Technology weiterhin in Börse Berlin sinngemäß der Berliner-Börse AGB-Regeln stattfindet. Raptor Technology ist nach meiner Kenntnis seit der Notierungsaufnahme im Dritten Markt in Wien lediglich ein, zweimal Mal mit einer Stückzahl von m.W. 420 Stück zu einem Kurs von 0,110 ? ?gehandelt? worden. Das kann nicht ausreichen, den Dritten Markt in Wien als ?Heimatbörse? der Raptor Technology AG zu bezeichnen. ...
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