also einen Deal, bei dem die Ankeraktionäre und der Kaufinteressent unter sich handeln, wären aber sicher noch jede Menge Genehmigungen erforderlich, da der Käufer am Ende ja Alleinaktionär wäre und in Frankreich nach französischen Regeln operieren müsste. Für mich undenkbar, dass ein Käufer gegen den erklärten Willen des Staats handeln kann.
Im übrigen entscheiden bei jeglichem Verkauf die einzelnen Aktionäre. Das heißt, dass jeder Einzelne sich auch verweigern kann. Erst bei Erreichen der Squeezeout-Schwelle kann der Käufer das restliche Fähnlein der Unerschütterlichen ausschließen und abfinden. Die Schwelle in Frankreich liegt wie in Deutschland bei 95 % des Grundkapitals. Ab Beherrschung von mindestens 1/3 des Grundkapital muss ein Pflichtangebot unterbreitet werden. Wichtig: Abwehrmaßnahmen der Unternehmensführung müssen von der HV genehmigt werden. Das EU-Verhinderungsverbot ist zu beachten.
In der Praxis wird sich nach Vorlage der Angebote der Vorstand für eines entscheiden und den Aktionären dann empfehlen, dieses anzunehmen. Von da an entscheiden die Aktionäre. Bouygues ist nur einer davon, wenn auch der größte. Die anderen Großinvestoren bilden mit 58 % die größte Gruppe. Doch wäre es imo ein Denkfehler, sie als monolithische Gruppe zu sehen, womöglich noch zusammen mit Bouygues. Ich bin mir ziemlich sicher, dass maßgebliche Teile von ihnen unterschiedliche Interessen haben, die eher nicht in einem Verkauf an GE liegen dürften. Ebenso dürfte sicher sein, dass sich viele von ihnen an den Empfehlungen der Regierung bzw. des Staats orientieren; das ist in Frankreich eben so. Insofern sollte man den Einfluss des Staates in Frankreich nicht unterschätzen. Ich denke, GE tut das nicht und Siemens sowieso nicht.
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