"Ich war wie gelähmt"Katharina B. beschreibt angebliche VergewaltigungFrankfurt/Main - Im Vergewaltigungsprozess gegen Andreas Türck (36) hat das mutmaßliche Opfer am Dienstag den ehemaligen Fernsehmoderator schwer belastet. Die 29-jährige Katharina B., die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, bekräftigte vor dem Landgericht Frankfurt, der Angeklagte habe sie zum Oralsex gezwungen.
Zeuge: Klägerin hatte zuvor Vergewaltigung erfunden Hollywood: Die Polizei-Fotos der Stars TV-Programm: Alle Fernseh-Highlights auf einen Blick
Sie habe Türck und dessen Bekannten im August 2002 gemeinsam mit ihrer damaligen Freundin in einem Frankfurter Szenelokal kennen gelernt, berichtete die Bankkauffrau. Nach zwei Runden Drinks in der Bar habe die Gruppe das Lokal wechseln wollen und sei gemeinsam mit Türcks Auto weggefahren. Der Ex-Moderator habe auf einer Mainbrücke gehalten und "irgendwas von Skyline zeigen" gesagt. Anschließend sei es auf der Brücke zu der Vergewaltigung gekommen.
Katharina B. sagte aus, sie sei nach dem Stopp aus dem Wagen gesprungen, weil der Bekannte von Türck sie zuvor habe küssen wollen. Dies habe sie abgewehrt. Auf der Brücke habe Türck ihr den Arm auf die Schulter gelegt. Als sie versucht habe, sich herauszudrehen, habe sie plötzlich die Hand des Angeklagten an ihrem Hals gespürt. "Er hat mich runtergezogen und hat versucht, mich zu würgen", sagte die junge Frau. Sie sei in die Knie gegangen, ihr Kopf sei gegen die Brücke geschlagen. Sie habe Funken vor den Augen gesehen. Dann sei es zum Oralverkehr gekommen: "Ich war wie gelähmt."
"Eine unfassbar demütigende Erfahrung"
Sie sei kurz davor gewesen, das Bewusstsein zu verlieren, berichtete die Zeugin mit tränenerstickter Stimme weiter. Sie wisse aber noch, dass der Angeklagte sie an die Hose gefasst habe. Nachdem die beiden Männer sie und ihre Freundin ein paar Straßen weiter abgesetzt hätten, habe sie sich erbrechen müssen. Sie hätte "so einen widerlichen Geschmack im Mund" gehabt. Dass sie nach dem von ihr geschilderten Vorfall weder zu einem Arzt noch zur Polizei ging, begründete die Zeugin damit, dass das Geschehen eine "unfassbar demütigende Erfahrung" gewesen sei, "dass ich mich damit nicht auseinander setzen wollte".
Zu Hause habe sie festgestellt, dass sie eine Beule an der Stirn hatte, die sie auf den Aufprall an der Brücke zurückführte. Am Hals seien Druckstellen und Würgemale zu sehen gewesen, die erst nach mehr als einer Woche verschwunden seien. Zudem habe sie blaue Flecken an den Oberschenkeln und Kratzer im Steißbereich gehabt. Dass es nach dem Oralsex zu weiterem Geschlechtsverkehr gekommen sei, konnte Katharina B. nicht ausschließen, sich aber auch nicht daran erinnern.
"Nicht in besonders guter Verfassung"
Die zeitweise selbstsicher und zeitweise verstört wirkende Zeugin räumte ein, dass sie gelegentlich Kokain konsumiert habe. Sie sei aber definitiv nicht drogensüchtig. Die Ermittlungen gegen Türck waren nach einer Telefonüberwachung in einem Drogenverfahren in Gang gekommen. Die 29-Jährige hatte einem der Überwachten telefonisch von der Vergewaltigung berichtet.
Die Zeugin sagte, an dem fraglichen Abend sei sie "nicht in besonders guter Verfassung" gewesen. Dies habe an ihren Essstörungen gelegen, die seinerzeit sehr ausgeprägt gewesen seien. Sie leide unter Bulimie (Erbrechen nach der Nahrungsaufnahme). Nach dem Abend habe sie versucht, das Geschehen zu verdrängen. Mittlerweile macht sie seit einem Jahr eine Therapie.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Türck ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Zudem soll er Katharina B. mit dem Kopf gegen das Geländer geschlagen haben. Zum Auftakt des dritten Verhandlungstages hatte das Gericht einen in der vergangenen Woche gestellten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die 27. Strafkammer als unbegründet zurückgewiesen. Die Kammer sei durch abgelehnte Beweisanträge im Zwischenverfahren nicht voreingenommen, die Bestimmung von Sachverständigen erfolge ausschließlich durch das Gericht, betonte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock.
Türcks Anwältin hatte den Befangenheitsantrag damit begründet, das Gericht habe sich schon vor Prozessbeginn auf eine Verurteilung des 36-Jährigen festgelegt. Anträge der Verteidigung seien willkürlich abgelehnt worden. (md/dpa/ddp) "Funken vor den Augen gesehen": Das mutmaßliche Opfer Katharina B. ist Nebenklägerin im Türck-Prozess. (Foto: dpa)
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