18.09.08 13:12 IRW-PRESS: Border Petroleum Inc.: Border Petroleum Inc. kündigt Akquisition an
Border Petroleum Inc. kündigt Akquisition an
CALGARY, ALBERTA 17. September 2008 Border Petroleum Inc. (vormals Moneta Resources Inc.) ('Border' oder das 'Unternehmen') (NEX:BOP.H) kündigte heute die geplante Akquisition von bestimmten Erdöl- und Erdgasgrundstücken an.
Border hat mit dem Privatunternehmen Royal Quest Resources Ltd. ('Royal Quest') eine Kaufabsichtserklärung zwischen unabhängigen Partnern abgeschlossen, die am 11. August 2008 akzeptiert wurde (die 'Absichtserklärung'). Im Sinne dieser Absichtserklärung hat sich Border bereit erklärt, bestimmte Erdöl- und Erdgasproduktionsstätten in Cardiff, Cherhill, Lloydminster und Norris in Alberta (die 'Royal Quest-Grundstücke') um einen Kaufpreis von 1.300.000 $ in bar vorbehaltlich einer Anpassung zu erwerben.
Die Übernahme unterliegt den Richtlinien des NEX Board der TSX Venture Exchange Inc. ('TSX Venture').
Über die Royal Quest-Grundstücke
Die Grundstücke, die Border Petroleum von Royal Quest erwirbt, werden nachfolgend beschrieben:
Das Norris-Grundstück von Royal Quest befindet sich in der Township 53, Range 18, westlich des 4. Meridians, nordwestlich von Edmonton in Alberta und umfasst mehrere Betriebsanteile. Auf dem Grundstück mit 1.040 Net Acres Grundfläche befinden sich zwei produzierende Öl-Bohrlöcher und fünf Infill-Ölbohrungen.
Das Cherhill-Grundstück von Royal Quest befindet sich in der Township 56, Range 4, westlich des 4. Meridians, nördlich von Edmonton in Alberta und besteht aus einem 37,5%igen Betriebsanteil. Auf dem Grundstück mit 640 Net Acres Grundfläche befindet sich ein produzierendes Gas-Bohrloch.
Das Cardiff-Grundstück von Royal Quest befindet sich in der Township 55, Range 1, westlich des 4. Meridians, östlich von Edmonton in Alberta und besteht aus einem 100%igen Anteil. Auf dem Grundstück mit 40 Net Acres Grundfläche befindet sich ein produzierendes Öl-Bohrloch.
Das Lloyd-Grundstück von Royal Quest befindet sich in der Township 49, Range 1, westlich des 4. Meridians, östlich von Edmonton in Alberta und besteht aus einem 90%igen Betriebsanteil. Auf dem Grundstück mit 120 Net Acres Grundfläche befinden sich zwei produzierende Öl-Bohrlöcher und zwei Infill-Ölbohrungen.
DeGolyer Report betreffend die Grundstücke von Royal Quest
Border hat DeGolyer and MacNaughton Canada Limited ('DeGolyer'), ein international tätiges und unabhängiges Ingenieurbüro, mit der Erstellung eines Berichts gemäß National Instrument 51-101 beauftragt, der am 1. August 2008 in kraft getreten ist (der DeGolyer Bericht).
Die im DeGolyer Report ausgewiesenen und nachfolgend zusammengefassten Reservenschätzungen wurden in Übereinstimmung mit dem Canadian Oil and Gas Evaluation Handbook und dem National Instrument 51-101 erstellt. Der geschätzte Forecast Price Case (brutto und netto, nachgewiesen und wahrscheinlich) für die Royal Quest-Grundstücke per 1. August 2008 ist nachfolgend zusammengefasst und in Tausend Barrel ('Mbbl') für Öl und NGL und in Millionen Kubikfuss ('MMcf') für Erdgas dargestellt:
Die Tabelle finden Sie unter folgendem Link: http://www.irw-press.com/dokumente/Boarder_Tabelle1_170908.pdf
nachgewiesen proved, erschlossen - developed, nicht erschlossen undeveloped, wahrscheinlich probable, produzierend producing, nicht produzierend non-producing, Flüssiggas - NGL
In der nachfolgenden Tabelle sind auf Basis des Forecast Price Case die geschätzten zukünftigen Nettoeinkünfte und der Net Present Value der zukünftigen Nettoeinkünfte vor und nach Einkommenssteuer, die den Nettoanteilen von Royal Quest an den gesamten nachgewiesenen und erschlossenen, den gesamten nachgewiesenen und den nachgewiesenen und wahrscheinlichen Reserven zuzurechnen sind, zusammengefasst und in Tausend kanadischen Dollar (M$) angegeben:
Die Tabelle finden Sie unter folgendem Link: http://www.irw-press.com/dokumente/Boarder_Tabelle2_170908.pdf
Wir weisen darauf hin, dass der Net Present Value von zukünftigen Nettoeinnahmen nicht notwendigerweise dem fairen Marktwert entspricht.
Über die Akquisition
Der Abschluss des Übernahmevertrags unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture sowie allen anderen von der Regulierungsbehörde zu erteilenden Genehmigungen. Ebenso unterliegt der Abschluss des Übernahmevertrags zusätzlichen Vorbedingungen, einschließlich dem zufriedenstellenden Ergebnis der Überprüfungen betreffend die erforderliche Sorgfalt durch Border im Hinblick auf die Royal Quest-Grundstücke, der Genehmigung durch die Vorstände des Unternehmens und die Royal Quest-Vorstände, dem Abschluss einer formellen Übertragungsvereinbarung, sowie bestimmten anderen üblichen Bedingungen.
Die Übernahme stellt eine Transaktion zwischen unabhängigen Partnern dar, da es sich bei den Direktoren, leitenden Mitarbeitern und Insidern von Border nicht um Direktoren, leitende Mitarbeiter oder 10 %ige Aktionäre von Royal Quest handelt.
Border hat sich im Zusammenhang mit der Akquisition außerdem zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 97.500 $ an Elefterios Aligizakis bereit erklärt. Die Zahlung dieser Provision erfolgt in Form von 487.500 Border-Stammaktien mit einem geschätzten Wert von 0,20 $ pro Aktie, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Akquisition vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde ausgegeben werden.
Der Handel mit den Stammaktien wird erst wieder aufgenommen, wenn die TSX Venture den DeGolyer-Bericht betreffend die Royal Quest-Grundstücke geprüft hat und alle weiteren gemäß TSX Venture erforderlichen Unterlagen beigebracht wurden. Border wird eine weitere Pressemeldung veröffentlichen, sobald die TSX Venture die erforderlichen Unterlagen erhalten hat und die Stammaktien wieder gehandelt werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Tyler D. Cran Direktor von Moneta Tel.: (403) 538-8441
oder
Ryan L. Stevenson Präsident von Decker Tel.: 403.410.6015
Wie oben angeführt, ist die Durchführung der Akquisition an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und die Aktionäre. Die Akquisition kann bis zum Erhalt der erforderlichen Genehmigung durch die Aktionäre nicht abgeschlossen werden. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die Akquisition in der vorgeschlagenen Weise oder überhaupt durchgeführt wird. Investoren werden darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme jener Informationen, die das Unternehmen in Zusammenhang mit der Akquisition in seinem Informationsschreiben veröffentlicht hat, sämtliche in Zusammenhang mit der Akquisition veröffentlichten oder erhaltenen Informationen keinen Anspruch auf Genauigkeit oder Vollständigkeit erheben und daher nicht zuverlässig sind. Der Handel mit Wertpapieren des Unternehmen ist als hoch spekulativ einzustufen. Die angebotenen Wertpapiere von Border wurden bzw. werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an US-Bundesbürger bzw. auf Rechnung oder zugunsten von US-Bundesbürgern ohne US-Registrierung bzw. ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung von den US-Registrierungsbestimmungen angeboten oder verkauft werden. Diese Meldung stellt kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
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