meinst du hier wieder rumpöbeln zu müssen und unwahrheiten verbreiten zu müssen.... frisieren von bilanzen... ist die umgangssprachliche bezeichnung für beschönigende bewertung und falsche gliederung verschiedener positionen in einer bilanz, die über die lage des unternehmens täuschen sollen. frisieren der bilanz gilt als bilanzdelikt. und für bilanzdelikte gilt.... sie stehen unter strafe nach § 331 hgb, § 400 aktg und anderen vorschriften d.h. es handelt sich um eine straftat die strafrechtlich verfolgt wird. einfach mal nachlesen z.b. bei gablers wirtschaftslexikon nachdem du das augenscheinlich deinem posting zufolge wohl noch gar nicht wusstest... btw selbstanzeigen wirken sich i.d.r. übrigens strafmindernd aus - denk mal darüber nach...
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