Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Analyst von SES Research, Jochen Reichert, empfiehlt die Tipp24-Aktie (ISIN DE0007847147 / WKN 784714) unverändert zu kaufen.
Nach verschiedenen Pressemeldungen habe letzte Woche, der für Wettbewerbsrecht zuständige Kommissar der Europäischen Kommission Charles McCreevy in einem Brief an den EVP-Abgeordneten des EU-Parlaments Werner Lange, Stellung zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag genommen. Die Stellungnahme sei sowohl in der Welt Online (07.02.2009) als auch in der FTD (09.02.2009) kommentiert, jedoch höchst unterschiedlich: "Welt Online": "EU-Kommissar McCreevy kritisiert deutsches Wettmonopol", "FTD": "EU-Kommission schont deutsches Wettmonopol". Die "FTD" beziehe sich auf eine Passage, in der McCreevy mit dem Satz zitiert werde, es läge im Ermessen der Europäischen Kommission, wann sie eine Entscheidung im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren treffe.
Aus SES-Sicht könne daraus nicht zwingend geschlossen werden, dass ein Vertragsverletzungsverfahren nicht eingeleitet werde, oder die Europäische Kommission ihre bisherige Auffassung betreffend den Glücksspielstaatsvertrag komplett ändere und das Verfahren einstellen werde. Zum einen dürften im Moment wegen der Wirtschaftskrise andere Themen als Glücksspiel auf der Agenda stehen. Zum anderen werde nach der Europawahl im Juni die Kommission neu gewählt. "Welt Online" gebe wiederum eine Aussage wider, in der McCreevy bezweifele, dass der Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich haltbar sei ("...die zentralen Beschränkungen der neuen deutschen Rechtsvorschriften seien möglicherweise unverhältnismäßig und ungerechtfertigt").
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Insgesamt ergebe sich aus dem Inhalt des Briefes keine neue Sachlage. Fakt sei, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag einen spezifischen Vertriebsweg für ein staatlich konzessioniertes Produkt ("Lotto") verbiete und einen Vertrieb mit mehr als 25 Tsd. stationären Vertriebsstellen monopolartige Schutzrechte einräume. In 2008 seien gerade einmal 5% des Lottovolumens online und 95% über das Vertriebsnetz des staatlichen Lottoblocks selbst vermittelt worden. Gleichzeitig sei es dem Lottoblock weiterhin erlaubt, zum Beispiel suchtgefährdende Dauerscheine zu vertreiben. Zudem erlaube der Glücksspielstaatsvertrag Pferdewetten und Geldspielautomaten privatwirtschaftlich zu betreiben - Produkte die offensichtlich von den Machern des Glücksspielstaatsvertrags als weniger suchtgefährdend eingestuft würden, als das Ausfüllen eines Lottoscheines.
Das Kursziel orientiere sich derzeit am Fair Value. Dieser setze sich zusammen aus Cash (~ EUR 6), Auslandsgeschäft, Games-Bereich, Kundenstamm sowie der Annahme, dass mit Lotto auf EBIT-Ebene mindestens der Break Even erreicht werden könne. Letztere sei als konservativ zu betrachten, denn mit dem neuen Lotto-Produkt in UK könnte die ausländische Tochter von Tipp24 ein EBIT von ~ EUR 20 Mio. in 2009 erzielen.
Das Rating der Analysten von SES Research für die Tipp24-Aktie lautet weiter "kaufen". Das Kursziel sehe man unverändert bei 12,30 EUR. (Analyse vom 09.02.2009) (09.02.2009/ac/a/nw)