Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 279/17
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12906 eingetragenen ENVA Energy GmbH, Zechenstr. 6, 45772 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pieter Jacob Adriaan Veltmann, Zechenstr. 6, 45772 Marl ist am 01.12.2017, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Zweigertstr. 53, 45130 Essen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 162 IN 279/17 Amtsgericht Essen, 01.12.2017
(Quelle: Unternehmensregister)
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