...ist nur für Anleger geeignet, die sich mit der Materie der Insolvenzaktien und Sanierung auskennen, bin ich der Auffassung. Für alle anderen ist das Risiko des Totalverlustes vermutlich viel zu hoch. Da gibt es bessere Werte an den deutschen Börsen, um Kursgewinne zu erzielen.
Selbst ich investiere hier nicht, um mein Geld nicht unnötig zu binden. Zudem zocke ich nicht, weil zu nah an der roten Linie. Keinen Bock auf nen blauen Brief.
Gelten die neuen Regelungen pauschal für alle Fälle oder wird es Einzelfallentscheidungen nach Status der zu sanierenden AG geben, also so ähnlich wie früher ?
Iorizzo
: Bundestag verab. Sanierungsgesetz ohne Altfallrege
Die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne (für alle Maßnahmen nach dem 8. Februar 2017) ist so gut wie da! Zwar muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Dies ist jedoch trotz kontroverser politischer Diskussionen zu anderen Bestandteilen des Gesetzes (unter anderem zur Dienstwagenbesteuerung) zu erwarten. Das ist die lang erhoffte, gute Nachricht.
Leider konnte eine Altfall-Regelung nicht mehr aufgenommen werden. Es ist unserer Ansicht auch nicht wahrscheinlich, dass dafür noch ein neues Gesetzgebungsverfahren angestrengt würde. Der Steuerpflichtige wird sich in Altfällen auf die Finanzverwaltung verlassen müssen, die nach wie vor zum dem von Ihr gewährten Vertrauensschutz steht. Nur auf ein Finanzgerichtsverfahren darf es der Steuerpflichtige zu dieser Frage nicht ankomnen lassen. Die Gerichte werden der klaren, vom Bundesfinnazhof mehrfach festgezurrten Linie folgen, wonach neben dem Sanierungserlass auch der Erlass zur Übergangsregelung verfassungswidrig ist. Zitat (https://ifsbr.de/...bschiedet-sanierungsgesetz-ohne-altfallregelung/)
Beide Parteien, die hier investiert haben, sind demnach auch tief im Minus und haben ein Interesse daran, dass sich der Kurz wieder nachhaltig positiv entwickelt.
Beide hätten wohl zudem die Möglichkeit hier was zu bewegen. Komisch nur, dass gar nichts mehr passiert.