50% der Aktien ? Und keine einzige Stimmrechtsmeldung ? Schade. Das ist nicht gut.
Dass hieße ja, dass niemand, der in diesem Jahr Aktien erworben hat, mehr als 3% besitzt und wer schon Aktien hatte, keine weitere Schwelle bei 5, 10, 15,20,25,30,50% berührt hat.
Schackelstern
: Honey in seinem Element, daß Auge des Gesetzes
schnell mit den Paragraphen zur Hand, aber dann wenn es IHM in den Kram paßt.
zu Stimmrechtsmitteilungen fallen mir ein paar Sachen ein, wo diese eben nicht pünktlich sondern teileweise um Jahre verspätet auftauchten...
Ein Fall war die mühl AG und was da so abging hat der eine oder andere noch in Erinnerung. man könnte zu dem Eindruck gelangen, daß gerade bei insolventen Firmen die Mitteilungen insgesamt etwas schleppend laufen.... Honey welches Gesetz wäre das mit...vollständig, aktuell und unbeschadet oder so betreffend der Mitteilungen ?
Seit wann sind Insolvenzordnung und Wertpapierhandelsgesetz ein und dasselbe ? Wäre mir neu. Erkläre mal uns Lesern, worauf sich dein hier genannter Paragraph der InsO bezieht...
25.07.21 08:48 #6465 Fragen wir doch einfach die zuständige Behörde ob es hier bei GWB Säumnisse in den PFLICHTmeldungen gibt. Ganz einfach. Und kostenlos.
sondern nur echte Sanierungs(insolvenz)pläne. Und die gibt es hier nicht. Auch keine Stimmrechtsmeldungen. Siehe Bundesanzeiger. Wer sich gut eingelesen hat, weiß auch hier Bescheid. 1 Stück ? Könnte vielleicht ein Manipulationsversuch sein ? Ist der ordnungsgemäße Handel an der Deutschen Börse in Frankfurt ähnlich Wirecard auch hier gefährdet ?
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