Acha... ist sehr Interessant, hiernach ist der § 5 des GG wofür …. was für einen Wert hat er ….
Hat das Grund Gesetz eigentlich einen höheren Stellenwert als das Presserecht ???
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/...-strafbar-werden/ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/..._diskriminierungen Der Pressekodex
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ist das Persönliche Individuelle Empfinden ( wenn ich ´Glaube´, das meine Ehre und die Ehre meine `Familie` berührt wurde ) vom Presserecht , und vor der Diskriminierung auch geschützt ???
" Ich habe auch ein kleines Makel, und jeder denkt schlecht über mich... und ich werde deswegen als Mensch, und zugehörige zu eine Gruppe von Menschen Diskriminiert. Kann ich jetzt... alle Geschützt auffahren und bis nach Karlsruhe durchmarschieren.... und klagen bis zum…."
Man sollte bei den Tatsachen und bei der Objektiven Betrachtung bleiben, und vor allem bei dem Tatsachen.
Das Presserecht – der Kodex ist nichtig ( auf jeden Fall Richtlinie 12.1),
den näheres regelt das Grundgesetz §5 Absatz 1 .... sollte das nicht ausreichen .. nun ja dann doch etwas anderes....
Keiner ist Unsichtbar, ob im Netz oder im Realen Leben , jeder Mensch Unterschreibt für seine Entscheidung. Es ist immer nachvollziehbar wer, welche Entscheidungen getroffen hat, dank der Bürokratie , mit Namen und Vornamen.
Auf jeden Fall den Verstand einschalten, es kostet keine zusätzliche Energie...und man kann auf jeden Fall in der Zukunft besser schlafen....
mehr möchte ich dazu nicht sagen...