Aktienwurm Musterstr. 222 00070 Musterhausen
An das Arbeitsgericht Musterhausen Gebrauchsmusterstr. 111
00070 Musterhausen
Musterhausen, den ..... 19..
Klage
der Marion Mustermann, Musterstr. 222, 00070 Musterhausen
- Kläger -
gegen
Firma Brüller GmbH, Teststr. 123 in 00070 Musterhausen gesetzlich vertreten d. d. Geschäftsführer Utzgrutz
- Beklagte -
ich bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in der ich beantragen werde:
1. festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 16.07.01 zum 31.07.01 nicht aufgelöst wird, u. über den Kündigungszeit- punkt hinaus zu den vereinbarten Bedingungen fortbesteht,
2. im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.) die Beklagte zu verurteilen die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses tatsächlich antragsgemäß weiter zu beschäftigen.
Begründung:
Ich bin am xx.xx.19xx geboren, verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Bei der Beklagten bin ich seit dem 02.02.19xx als XYZ beschäftigt. Ich erhalte derzeit ein Entgelt von xxxx,xx DM brutto, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 (?)0 Stunden wöchentlich; bzw 173,33(?) Stunden monatlich im Durchschnitt.
Auf das Arbeitsverhältnis kommen die Tarifverträge des xxx-gewerbe zur Anwendung.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am xx.xx.xxx zum xx.xx.xxx schriftlich (mündl. Kündig. sind irrelevant) auf. Die Kündigung ging mir am xx.xx.2001 zu.
Gegen diese Kündigung wende ich mich mit vorliegender Klage . Ich bestreite, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz ist und verweise die Beklagte auf ihre substantiierte Darlegungspflicht und Beweislast. Ferner wird die Beklagte aufgefordert, gemäß § 1 Abs. 3 KSchG. die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.
Ich bestreite, daß vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß gehört wurde. Möge hierzu die Beklagte substantiiert vortragen und Beweis antreten.
Ich biete der Beklagten meine Arbeitskraft zu den vereinbarten Bedingungen, auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus, weiterhin an und stehe auf entsprechende Aufforderung zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung zur Verfügung.
Der Klageantrag zu 2.) rechtfertigt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und wird als sogenannter uneigentlicher Hilfsantrag gestellt.
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
(Aktienwurm)
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