----------- Ich darf "vermuten, schlussfolgern und ... unterstellen", sofern die Wortwahl eine persönliche Meinungsäußerung erkennen lässt. Laut einer Jurawebsite. (Link gelöscht wegen Werbung.)
dritter Tagessieg und damit die meisten der Top5....immerhin ;-) Ich hatte echt schon einen "8er-Komplex" und diese Zahl z.Bsp. auf meinem Taschenrechner weggeflext...... Jetzt nachsetzen......ein CL-Platz sollte es zum Ende schon sein: