GRÜNE LIGA Sachsen e. V. Dresden, den 5. August 2008
Pressemitteilung
Verhandlung zur Waldschlößchenbrücke dauert an Termin für Donnerstag vom Verwaltungsgericht abgesagt
Das Verwaltungsgericht Dresden heute hat den für Donnerstag, 7. August 2008, anberaumten vierten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klagen der Naturschutzverbände gegen die Waldschlößchenbrücke abgesagt.
Der Grund hierfür ist eine neue und noch unveröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die von dem Anwalt der Kläger heute dem Gericht vorgelegt wurde.
In der heutigen Mitteilung des Gerichts heißt es, dass sich die Kammer des Verwaltungsgerichts mit der neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen will und dies bis Donnerstag, den 7. August 2008, nicht möglich sei.
Nach Ansicht des Klägervertreters, Rechtsanwalt Peter Kremer, Berlin, unterstützt die neue Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts den entscheidenden Punkt in der Klage der Naturschutzverbände. Es geht dabei darum, welche Anteile eines nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Lebenraums in Anspruch genommen werden dürfen. Aus der neuen Entscheidung des BVerwG ergebe sich, dass dies nur in sehr geringem Umfang zulässig sei, der jedoch durch die Waldschlößchenbrücke um ein Vielfaches überschritten werde. Für die Brücke hätte daher ein sogenanntes Abweichungsverfahren mit einer sehr strengen Alternativenprüfung durchgeführt werden müssen.
Einen neuen Termin hat das Gericht noch nicht anberaumt. Somit konnte auch noch nicht über die zahlreichen Beweisanträge der Naturschutzverbände entschieden werden.
Die GRÜNE LIGA sieht in der Terminverlegung ein Indiz dafür, dass das Gericht die Angelegenheit sehr sorgfältig prüft und es nicht für ausgeschlossen hält, dass die neue Entscheidung des BVerwG auch zu einer neuen Beurteilung des Verfahrens führen kann.
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