Am 20.11.2009 Der Aufsichtsrat von LYCOS europäischem N.V. (ISIN NL0000233195) folgte dem Vorschlag gemacht durch den Vorstand und entschloss sich, eine Kapitalrückzahlung von ungefähr EUR 7,500,000.00 zu übernehmen, um zur erstklassigen Reserve beladen zu werden, ohne den nominellen Wert von Anteilen zu ändern. Am 14. Dezember 2009 schrieb der Erstattungsbetrag von jedem hervorragend AA ein, und AB-Anteil oder Träger teilen B von LYCOS europäischem N.V. mit einem nominellen Betrag von EUR 0.01 jeder (gemeinsam gekennzeichnet als die LYCOS europäischen Anteile) soll jenen Aktionären bezahlt werden, die als Halter von LYCOS europäischen Anteilen am Abend vom 7. Dezember 2009 eingeschrieben werden. Der zahlbare Betrag soll EUR 0.024 pro LYCOS europäischen Anteil sein. Der Träger teilt B von LYCOS europäischem N.V. mit einem nominellen Wert von EUR 0.01 jeder soll auf dem Segment des Geregelten Marktes der Frankfurter Börse (Allgemeiner Standard) auf einer Ex-Kapitalrückzahlungsbasis vom 8. Dezember 2009 getauscht werden. Kapitalanlegern, die verantwortlich sind, Steuer zu bezahlen, wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater bezüglich der Steuerbehandlung der Kapitalrückzahlung in Verbindung zu setzen. LYCOS europäischer N.V. Das Vorstand-Ende des Ansage-Euro ad hoc
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