buran
: und so einst geschah als die Russenzarin sprach
in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. https://verbraucherschutz.de/...g-rechtsfolgen-schadenersatzanspruch/
buran
: aaah ma nich so pimperlich hier ITAKKO Hase
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet. Quelle::: Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/264a Link::: https://verbraucherschutz.de/...g-rechtsfolgen-schadenersatzanspruch/
buran
: jut buran zu (3) nach den Absätzen 1 und 2 wird
nicht bestraft ..wer freiwillig verhindert ..dass auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die Erhöhung bedingte Leistung erbracht wird ..wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht ..so wird er straflos ..wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht ..das Erbringen der Leistung zu verhindern
Kapitalanlagebetrug kann der Verbraucher im zivilrechtlichen Bereich nur dann geltend machen, wenn lt. §264a StGB auch der subjektive Tatbestand erfüllt wurde, d.h. es muss Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. Zu den objektiven Tatbestandmerkmalen gehören die im §264a StGB genannten Vorrausetzungen. Diese müssen in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit festgestellte werden. Tatsachen also, das was geschehen ist und der Zustand, man spricht hierbei von äußeren Tatsachen. Alle Umstände die den Wert, die Chancen aber auch das Risiko der Geldanlage betreffen sind aufklärungspflichtig. Von inneren Tatsachen spricht man im Zusammenhang mit der Täterüberzeugung bezüglich der Entwicklung. https://verbraucherschutz.de/...g-rechtsfolgen-schadenersatzanspruch/
(also erstma1) ..wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben ..den Körper ..die Gesundheit ..die Freiheit ..das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt ..ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
buran
: #94 UND buran (2) die gleiche Verpflichtung trifft
denjenigen ..welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstösst ..ja ..ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoss gegen dieses auch ohne Verschulden möglich ..so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein
buran
: lockern nnn Der Bundesgerichthof und diverse
Instanzgerichte haben in ihren Urteilen auch die Initiatoren von Fonds, vor allem sogenannte Gründergesellschaften mit in die Haftung genommen. Diese Haftung bezieht sich nicht nur auf die Aufklärungspflicht sondern auch auf die Beratung durch Anlageberater und ?vermittler. (BGH, Urt. v. 13.07.2006, Az. III ZR 361/04 ? OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2009, Az. 14 U 51/08 ? BGH, Urt. v. 06.10.1980, Az. II ZR 60/8) https://verbraucherschutz.de/...g-rechtsfolgen-schadenersatzanspruch/