47 IN 38/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neschen AG, Hans-Neschen-Str. 1, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2057), vertr. d.: Herbert Dr. Weininger, Elly-Ney-Str. 21, 82327 Tutzing, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.11.2018 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bückeburg, 05.10.2018
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