Auch der beste und ausgeklügelste Vertrag, kann als sittenwirdig und damit ungültig erklärt werden.
Dieses ist vor einige Zeit wohl durch die Presse gegangen. Ein Ehevertag eines doch sehr exponierten Unternehmers, der von einer auszeichneten Kanzlei ausgearbeitet wurde, wurde hernach als Sittenwidrig eingestuft, weil die Ehefrau einfach nicht auf Unterhalt im Vorhinein verzichten hätte können.
Für mich auch unverständlich, aber so haben Gerichte entschieden.
@ schnucki, willste nicht nochmal versuchen einfach durch ein persönliches Gespräch, freundlich und sachlich, aber auch mit Darstellung der Konsequenzen der weiteren Weigerung, die Zustimmung zu erhalten? Das wäre der schnellste, kostengünstigste und eleganteste Weg. Aber wie auch immer, viel Glück und Erfolg dabei. Vielleicht berichtest Du ganz einfach mal, wie es weitergegangen ist. Interesse scheint ja bei vielen hier zu bestehen.
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