HILFE! Frage an die Anwälte hier!

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neuester Beitrag: 28.11.05 13:38
eröffnet am: 24.11.05 17:09 von: schnuckl Anzahl Beiträge: 46
neuester Beitrag: 28.11.05 13:38 von: schnuckl Leser gesamt: 6094
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24.11.05 19:20

129861 Postings, 7478 Tage kiiwiiin aller Bescheidenheit: dafür habt Ihr kiiwii;-))

24.11.05 19:21

15130 Postings, 8261 Tage Pate100Klaus Dieter

nun hat er ja ein paar Argumente...

Auf Ariva ist halt Verlass!  

24.11.05 19:23

59073 Postings, 8563 Tage zombi17Ich würde das unter dem Kapitel ablegen:

"Wo der Hass regiert ist für Vernunft kein Platz!"
Da soll wohl offensichtlich jemand schwer geärgert werden, wenn Mädels einmal richtig die Hassglocke aufhaben, wird es nicht leichter.

Bei Erbengemeinschaften erlebt man so etwas auch immer wieder. Scheiss auf den Vorteil, Hauptsache der andere hat einen dicken Hals!!  

25.11.05 11:12

258 Postings, 8596 Tage schnucklerstmal danke an euch alle:

wie ich aus der Diskussion sehen kann, bleibt letztendlich nur ein Weg.
Viele von Euch haben die Sache vollkommen richtig erkannt.
Wenn Hass regiert ist Ende: unterm Strich habe ich in den letzten 8 Jahren ca. 40.000 ? in den Gulli gesteckt. Meine Ex ist eine Geldverbrennungsmaschine sonders Gleichen.
Die Gesetzteslage in Bezug auf Trennung, Scheidung, Unterhalt usw ist in den letzten Jahren nur zu Ungunsten der Männer verlaufen. Ich war auch schon am Rande meiner Existenz. Privatinsolvenz, jeden Cent umdrehen zu müssen, meinen Kindern nichts bieten zu können ist mein täglich Brot.
Was mich nur ärgert: Ich muß ständig die Arschkarte ziehen.
Könnt ihr euch vorstellen, was es heisst, still halten zu müssen und jeder bedient sich wie es ihm beliebt. Zum kotzen!
Danke nochmal!
Schnuckl  

25.11.05 11:17

8215 Postings, 8406 Tage SahneProbier's mal mit ein paar

saftigen Ohrfeigen...

;-)  

25.11.05 11:21

25551 Postings, 8393 Tage Depothalbiererdas hört sich gar nicht gut an...

vielleicht solltest du auch ein paar jahre geldverbrennungsmaschine spielen und die beine hochlegen.(ausgleichende gerechtigkeit)

und dann neuanfang?

unglaublich, da muß ich gleich an "der rosenkrieg" mit m.douglas denken.  

25.11.05 11:23

44542 Postings, 8565 Tage Slaterdas ist nicht schön schnuckl

bei der nächsten Hochzeit, Gütertrennung, Ehevertrag, das ganze Programm

oder eine reiche Else heiraten...schau' doch mal in den Thread Brüste am Donnerstag  

25.11.05 11:25

25551 Postings, 8393 Tage Depothalbiererselbst das geht womöglich in die hose, slater

eheverträger werden manchmal als nichtig von gerichten angesehen.

kam mal ne interessante reportage drüber.

ohrenschlacker!!  

25.11.05 11:27
1

129861 Postings, 7478 Tage kiiwii"reiche Else..." that's it

...und die muß auch nicht aussehen wie Kate Moss... wäre  eher kontraproduktiv

denkt dran: wahre Schönheit kommt von innen... (drum: ein Blick ins Portemonnaie kann nicht schaden)


MfG
kiiwii

 

25.11.05 11:29

25551 Postings, 8393 Tage Depothalbiererdie idealmaße einer frau: 72 42 82

72 mio kontostand
42 fieber
82 jahre alt  

25.11.05 11:33

10041 Postings, 7995 Tage BeMiFrage dazu an Schnucki

Wer begleicht die laufenden Unterdeckungungen?
(Kapitaldienst für Grundschuld ./.
(Netto-Kaltmiete + Hausgeld))

Ciao
BeMi  

25.11.05 11:34

44542 Postings, 8565 Tage Slaterlol

www.ftd.de

läßt abstimmen, ob Merkels Regierungsapparat aufgebläht ist.  

25.11.05 11:36

129861 Postings, 7478 Tage kiiwiiEheveträge müssen natürlich richtig gemacht werden

und vor 'nem Notar. Alles andere ist Shice...
Man sieht: Ohne guten Anwält geht heutzutage nix...

Aber vor allem sollten die "Ehewilligen" das alte Sprichwort beherzigen (das ja nicht ohne Grund erfunden worden ist):

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ..."

(... ob sich nicht noch was Bess'res findet...")


MfG
kiiwii

 

25.11.05 12:23

258 Postings, 8596 Tage schnuckl@ bemi

Na wer schon!

        I C H


schnuckl  

26.11.05 11:08

10041 Postings, 7995 Tage BeMiHinweise für Schnucki

Hinweis zur Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft  

Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (kurz: Teilungsversteigerung) ist selbst noch nicht die Auseinandersetzung unter den Mitgliedern der Gemeinschaft. Durch die Versteigerung wird vielmehr nur die Auseinandersetzung vorbereitet, indem an die Stelle des Grundbesitzes (der selber nicht oder nur sehr schlecht aufteilbar ist) der im Versteigerungstermin erzielte Erlös tritt.
An diesem Erlös setzt sich die Gemeinschaft fort.

Mit dem Zuschlag ist also der Zweck der Teilungsversteigerung bereits erreicht. Aus diesem Erlös sind sodann bestimmte Ansprüche in einer gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge (§ 10 ZVG) zu befriedigen. Der sich daraufhin ergebende Erlösüberschuss steht den bisherigen Miteigentümern gemeinschaftlich zu. Er kann aber nur ausgezahlt werden, wenn und soweit sich die bisherigen Miteigentümer darüber geeinigt und übereinstimmende Erklärungen über die Erlösverteilung bei Gericht abgegeben haben. Liegen diese nicht vor, ist der Erlösüberschuss für die bisherigen Miteigentümer gemeinschaftlich zu hinterlegen, solange bis eine Einigung oder notfalls eine evtl. kostspielige Klärung im Prozeßwege erreicht worden ist.

Die Überschussverteilung ist also Sache der Auseinandersetzung der bisherigen Miteigentümer des Grundbesitzes. Die Einigung über die Verteilung des Erlösüberschusses erfolgt ausserhalb des Versteigerungsverfahrens; das Versteigerungsgericht hat insoweit keine Entscheidungsbefugnis.

Ein Versteigerungsverfahren verursacht zum Teil erhebliche Kosten. Im Verhältnis zu dem im freihändigen Verkauf erzielbaren Erlös, wird zudem im Versteigerungsverfahren in der Regel ein deutlich geringerer Erlös erzielt. Die Miteigentümer sollten daher immer überlegen, ob nicht ein freihändiger Verkauf möglich ist.
http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/..._D0_I4798307.html

 

28.11.05 11:51

258 Postings, 8596 Tage schnucklDanke! Werde folgendes machen:

habe mich mit meiner anwältin wie folgt verständigt: Zustimmungsklage - ist derzeit der schnellste und kostengünstigste weg, weil ich von der chronologie des verkaufsvorganges nachweisen kann, dass eine zustimmung meiner ex bereits schon seit mehr als einem Jahr vorgelegen hat.
schnuckl  

28.11.05 11:56

44542 Postings, 8565 Tage Slaterinteressant o. T.

28.11.05 11:58

5173 Postings, 6994 Tage Klaus_DieterEben ist das auch nicht sicher Kiiwii

Auch der beste und ausgeklügelste Vertrag, kann als sittenwirdig und damit ungültig erklärt werden.

Dieses ist vor einige Zeit wohl durch die Presse gegangen. Ein Ehevertag eines doch sehr exponierten Unternehmers, der von einer auszeichneten Kanzlei ausgearbeitet wurde, wurde hernach als Sittenwidrig eingestuft, weil die Ehefrau einfach nicht auf Unterhalt im Vorhinein verzichten hätte können.

Für mich auch unverständlich, aber so haben Gerichte entschieden.

@ schnucki, willste nicht nochmal versuchen einfach durch ein persönliches Gespräch, freundlich und sachlich, aber auch mit Darstellung der Konsequenzen der weiteren Weigerung, die Zustimmung zu erhalten? Das wäre der schnellste, kostengünstigste und eleganteste Weg.
Aber wie auch immer, viel Glück und Erfolg dabei.
Vielleicht berichtest Du ganz einfach mal, wie es weitergegangen ist.
Interesse scheint ja bei vielen hier zu bestehen.    

28.11.05 12:46

129861 Postings, 7478 Tage kiiwiiK_D,von dem Fall habe ich auch gehört

...aber der scheint anders gelagert gewesen zu sein; es war wohl eine Art "Knebelvertrag".

Aber auch wenn man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen soll, hast Du insofern recht, als "nichts (aber auch wirklich gar nichts!) sicher ist."
;-)

MfG
kiiwii

 

28.11.05 13:06

25551 Postings, 8393 Tage Depothalbiererschuldenberg, schuldenberg, schallt es durch den

flur, du gibst ab dein letztes hemd und sie fährt schön zur kur.

schuldenberg, schuldenberg schallt es durch das haus.
drinnen sitzt der neue mann und schaut nach draußen raus.  

28.11.05 13:38

258 Postings, 8596 Tage schnucklklar

werd ich euch weiter informieren!
vielen dank für euer engagement und anteilnahme!
tut mir auch gut, wenn ich merke, nicht ganz verkehrt zu denken.
schnuckl  

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