Steinhoff International Holdings N.V.
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neuester Beitrag: 28.03.24 20:59
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eröffnet am: | 02.12.15 10:11 von: | BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 361183 |
neuester Beitrag: | 28.03.24 20:59 von: | manham | Leser gesamt: | 85129232 |
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Von der JSE gibt es eine Liste, nach der im März und im April ca. 75 % der Shareholder namentlich erfasst sind. So mal als grobe Orientierung.
Darunter befinden sich auch meine gelisteten Clubmitglieder.
Nun bleiben noch ca. 25 % namentlich noch nicht erfasste Shareholder, obwohl lt. HV Beschlussvorschlag im August jeder namentlich erfasst sein soll.
Nun zähle ich mich z.B. auch zu den noch nicht erfassten, also zu den 25 %.
Es gibt auch Shareholder, die sind bereits namentlich erfasst, deren Status steht in meiner Liste mit "INDIVIDUAL SHAREHOLDER", so um die 4 Mio Shares.
Wer von uns ist demnach nicht namentlich erfasst?
Ca. 950 Mio Steinhoffaktien gehören namentlich erfassten mit Wohnsitz in ZA.
Ca. 340 Mio Aktien verteilen sich auf namentlich registrierte weltweit, ohne Clearstream.
Wer von uns nicht namentlich erfassten Anlegern, hat seine Aktien über die JSE erworben?
Ist auch nicht weiter problematisch, nur in der Erfassung zählen diese dann wiederum zum Gesamtpaket der Depotbank, solange sie nicht weiter namentlich erfasst sind.
Es gibt sicherlich auch Aktien in alternativen Depots, die ganz anderen Veröffentlichungspflichten unterliegen.
Also du siehst, es ist nicht einfach, hier irgendetwas zu konkretisieren.
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Clearstream stellt doch den großen Batzen an Aktien dar. In dem wohl aber keine größeren Instis vorzufinden sind, da sie sonst meldepflichtig wären. Clearstream sind v.a. unsere Aktien des deutschen Privatanlegers, der über Tradegate, Xetra usw. kauft. Meine eigenen über 600.000 Aktien sind auch in Clearstream gelagert.
Ein Insti kauft zudem meiner Meinung nach nicht über Clearstream. Die haben ihre eigenen Verwaltungsgesellschaften, die auch Lagerstelle sind. Clearstream ist also der beste Indikator dafür, dass SH in Händen emotionalisierter Privatanleger ist.
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Es gibt Shareholder (Fonds usw.) aus ZA, die haben ihre Aktien auf CS und es gibt Fonds außerhalb ZA, wie z.B. von Shares, die haben JSE gehandelte. Volle Globalisierung auch hier ;-)
Sieh SC, wo Morningstar (links) (CS) auch ZA-Fonds umfasst und rechts TBO auch andere auswärtige Accounts.
In der Länderaufstellung geht es dann wieder um die Lagerstellen weltweit.
Also deine behauptete 25/75 Verteilung halte ich mal für unbewiesen.
Sind denn deine schon registriert, so wie man es im HV Vorschlag vom August schrieb?
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Ich hatte den Begriff ?NV Contingent Payment Undertakings? umfassender verstanden.
Im Umbrella Agreement gibt es folgenden Rattenschwanz an Definitionen:
NV Contingent Payment Undertakings means:
(a) the NV/Hemisphere Contingent Payment Undertaking;
(a)(b) the NV/SEAG Contingent Payment Undertaking; and
(d)(c) the NV/SFHG Contingent Payment Undertakings.
NV/Hemisphere Contingent Payment Undertaking means the contingent payment undertaking
agreement dated 5 September 2018 between SIHNV and Lucid Agency Services Limited as agent of
the Hemisphere Lenders.
NV Obligations means all present and future monies, indebtedness and liabilities due from, owing or
incurred from time to time by SIHNV under or in connection with any NV Contingent Payment
Undertaking (other than obligations pursuant to (i) clause 2.10(b2.11(b) (Deferral of SIHNV's rights)
or, in so far as it relates to such obligations, clause 3 (Default Interest) of the NV/SEAG Contingent
Payment Undertaking), , (ii) clause 2.10(b2.11(b) (Deferral of SIHNV's rights) or, in so far as it relates
to such obligations, clause 3 (Default Interest) of any NV/SFHG Contingent Payment Undertaking or
(iii) or any equivalent provision provisions of the NV/Hemisphere Contingent Payment Undertaking)
, in each case whether owed to any Primary Agent or to any Lender.
NV/SEAG Contingent Payment Undertaking means the contingent payment undertaking agreement
dated on or about the date of this Agreement between SIHNV and Lucid Trustee Services Limited as
security agent on behalf of the SEAG Lenders in connection with the SEAG Credit Agreements.
NV/SFHG 21/22 Contingent Payment Undertaking means the contingent payment undertaking
agreement dated on or about the date of this Agreement between, amongst others, SIHNV and [?]
Global Loan Agency Services Limited as agent on behalf of the Facility A1 Lenders as defined in the
SFHG 21/22 Facilities Agreement.
NV/SFHG 23 Contingent Payment Undertaking means the contingent payment undertaking
agreement dated on or about the date of this Agreement between SIHNV and [?] Global Loan Agency
Services Limited as agent on behalf of the Facility A1 A2 Lenders as defined in the SFHG 23 Facilities
Agreement.
NV/SFHG Contingent Payment Undertakings means:
(a) the NV/SFHG 21/22 Contingent Payment Undertaking; and
(a)(b) the NV/SFHG 23 Contingent Payment Undertaking.
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es sich lohnt diesen Weg weiter zu denken/ zu verfolgen. Vielleicht [!] besagen die angesprochenen §§ folgendes: Nach einem erfolgreichen Global Settlement, welches die Südafrika Einheit (u.a. SIHL) stemmt, kann diese Sparte den europäischen Einheiten Verpflichtungen abnehmen = die Verpflichtungen ruhen auf breiteren Schultern.
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Bisher:
SIHNV - SIHL
Vorschlag:
SIHNV - SIHL HoldCo - SIHL
Wobei SIHL Holdco wohl ein Share Pledge Agreement über alle von SIHNV an SIHL HolCo übertragenen Anteile (Shares) an SIHL mit dem Security Agent abschließen wird.
SIHL selbst wird dann in einem Security Agreement alle Zahlungsverpflichtungen der NV Contingent Payment U.´s übernehmen
(v) the obligations under the NV Contingent Payment Undertakings (and not only some of them)
Sehr guter Einwand, denn die Mehrzahl hatte ich beim lesen so gar nicht gesehen, man verlagert also die SIHNV Zahlungsverpflichtungen auf die Schiene der SIHL. Die europäischen Steenbok Einheiten haben ja genug mit ihrem English Security Agreement und den einzelnen Share Pledge Agreements zu tun.
SIHNV hat auch hauptsächlich die Bond Verpflichtungen an der Backe, wobei die 21/22 Bond Verpflichtungen hauptsächlich auf SIHPL, also einer SIHL Tochter, laufen und hier nur ein geringer SIHNV Anteil besteht.
Da SEAG seine überwiegenden Anteile an die Steenboks übertragen hat besteht hier die eigentliche Zahlungsverpflichtung im Rahmen der SEAG-SUSHI Beziehung. Hemisphere darf man natürlich auch nicht vergessen.
Und für diese NV Verpflichtungen verpfändet man die SIHNV Anteile an SIHL (sind glaube ich 100 %) über eine 100 % Tochter von SIHNV (SIHL HoldCo)
Danke @gustaff für deine Aufklärung, hatte ich so noch nicht zu Ende gedacht, war mehr auf die Steenboks fixiert, aber so schließt sich der Kreis langsam und so macht Forum auch Spaß !!!
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Hier müssen große institutionelle Adressen rein und die tun das erst wenn es hierfür offiziell eine Meldung gibt. Das könnte schon bald so weit sein.
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Was über 90 % nicht verstehen wollen(können?) hier ist nichts dauerhaft gesichert, Pause bis 2022 mit Zinszahlungen. Während dessen verschwinden immer mehr Inventargegenstände bzw. Beteiligungen werden verkleinert. Ob derzeit überhaupt ein positives EK gerechtfertigt ist bei den offen Unwegbarkeiten ist halt die Frage.
Gläubiger haben bzw bekommen ihr Geld, das ist seit 2018 deutlich.
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?Mit Turnarounds sind Unternehmen gemeint, die in einer tiefen Krise stecken, Verluste machen und vielleicht sogar kurz vor der Pleite stehen. Die Kurse sind dementsprechend im Keller. Wenn aber diese Gesellschaften den Turnaround schaffen und wieder Gewinne erzielen, schnellen die Kurse steil empor.?
(André Kostolany)
https://www.boerse.de/grundlagen/...nktionieren-Turnaround-Aktien--14
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" Wenn jemand Steinhoff kaufen möchte, kann er das tun, indem er alle Aktien kauft. Das ist unrealistisch, bzw. wenn er genügend bietet, z.B. 3 Euro/Aktie, sind vermutlich alle zum Verkauf bereit. "
Wieso sollte er 3 ? ausgeben, wenn er dieselbe am Markt für 0,051 ? kaufen kann ?
Sind ja genug Verkäufer da, die zu dem Kurs verkaufen.
Wenn er das geschickt anstellt, bleibt auch der Kurs unten.
Wenn er dann noch über seine Verwanden kauft, kann er auch die Meldeschwelle umgehen.
" Sollte nach HV-Beschluss ein Delisting stattfinden , bleiben die 10 Mrd. Euro plus x. "
BIST DU DIR DA SICHER ?
Bei dem Delisting (engl. to list ?notieren, verzeichnen?), seltener auch Börsenabgang oder Börsenrückzug, handelt es sich um die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer kapitalmarktaktiven Kapitalgesellschaft (meist einer Aktiengesellschaft). Demgegenüber bezeichnet Downlisting oder Downgrading den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt in den Freiverkehr[1]. Das Delisting ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, durch den die Aktie dauerhaft vom Handel im regulierten Markt entfernt wird. Sowohl das Delisting als auch das Downgrading kann zu einer großen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien und damit auch zu erheblichen Kursverlusten führen. Daher stellt sich die Frage des Anlegerschutzes. Mögliche Gründe für ein solches Vorgehen können ein sogenanntes Going Private nach einer Unternehmensübernahme oder die Vermeidung der umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften sein. Ein Delisting kann auch durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börsenaufsichts- und/oder der Finanzdienstleistungsbehörde veranlasst werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel in dem Wertpapier nicht mehr gewährleistet werden kann (z. B. nach einem Squeeze-out, bei dem alle Aktien in einer Hand zusammengeführt werden).
Ab 7. September 2015[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Bundestag hat am 1. Oktober 2015 das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie beschlossen (BT-Drucksache 18/6220). Mit diesem Gesetz ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes, beim Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am regulierten Markt (Delisting/Downlisting) beabsichtigt. Der Börsenrückzug bedeute für den Aktionär den Verlust der Handelbarkeit der Aktien im regulierten Markt. Nach Ankündigung des Delisting habe der Aktionär zwar noch die Möglichkeit, die Aktie zu verkaufen, allerdings könne es bereits unmittelbar nach Ankündigung zu erheblichen Kursverlusten kommen. Deshalb solle es eine Abfindung für die betroffenen Aktionäre geben, so wie es in der früheren Macroton-Rechtsprechung des BGH gewesen sei.[2] Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind.
Bis 6. September 2015[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zunächst im Jahre 2002 in seiner sogenannten Macrotron-Entscheidung[3] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft musste von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem sollte ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich sein, wobei die Angemessenheit der angebotenen Abfindung auf Antrag von Aktionären in einem sogenannten Spruchverfahren gerichtlich überprüfbar sein sollte. Diese Rechtsfortbildung stützte der BGH vor allem auf die Annahme, dass die Handelbarkeit einer Aktie von der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 des Grundgesetzes geschützt sei. Im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung ist nach der vollzogenen Delistung an der Börse immer noch ein Handel der Aktien möglich. Das Wertpapierhandelshaus Valora Effekten Handel in Ettlingen führt den Handel aller delisteten Aktien außerbörslich fort, um den betroffenen Aktionären die Handelbarkeit zu erhalten.
2012 entschied dann aber das Bundesverfassungsgericht[4], dass nur die durch die Aktie vermittelte Beteiligung an der Gesellschaft in ihrer Substanz, nicht aber deren Wert, grundrechtlich geschützt sei. Da ein Rückzug von der Börse die Beteiligung als solche nicht verändert, sei die Eigentumsgarantie nicht berührt. Gleichwohl hielt das Bundesverfassungsgericht die ?Macrotron?-Rechtsprechung des BGH für eine zulässige, wenn auch nicht zwingende richterliche Rechtsfortbildung.
Daraufhin gab jedoch der BGH im Oktober 2013 mit seiner Entscheidung i.S. Frosta[5] die Macrotron-Rechtsprechung vollständig auf. Ein Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot sind danach gesellschaftsrechtlich nicht (mehr) erforderlich. Ausreichend sei die Regelung in § 39 Abs. 2 BörsG in der bis dahin geltenden Fassung.
Über das Delisting oder Downlisting entscheidet nach der geänderten Rechtsprechung der Vorstand, ggf. mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Allerdings kann der Vorstand freiwillig die Hauptversammlung befragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Delisting
" Die Gläubiger schon gar nicht, denn sie glauben ja wohl an eine positive Zukunft von Steinhoff, sonst hätten sie ja schon glattgestellt. "
Die Gläubiger sind doch besichert.
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Ich finde aber, dass es bei Steinhoff in den Letzen Wochen sehr viele Fortschritte gab. Verkauf des schwachen Other Geschäft in UK und der schwächere Teil von Australien sind wahnsinnig tolle Sachen. Darüber hinaus gab es den Vergleich mit den Gewerkschaften der aber wahnsinnig teuer war. Wenn man jetzt sagt 50% an Mattress wo der Turnaround anscheinend schon voll im Gange ist und die Firma qausi über dem Berg ist, 50% an Conforama wo der Turnaround gerade beginnt man aber mit den guten Q3 Zahlen gesehen hat das man dort auch schon am richtigen Weg ist, knapp 100% an Pepco wo es läuft wie ein Wahnsinn, ca. 70% an Pepkor wo es in einem schwierigen Umfeld gut läuft und auch hohes Potential besteht, 100% an Australien wo genau der starke Teil behalten wurde und dort hoffentlich auch bald wieder das EBIT der letzten Jahre erzielt werden kann. Die Asset Seite ist auch in Vergleich zu Thomas Cook wahnsinnig stark. Deswegen ist für mich eine Insolvenz auch qausi ausgeschlossen. Diesen jetzt echt tollen Bereichen stehen halt leider wahnsinnig hohe Zinsen/Schulden und Klagen gegenüber. Die große Gefahr ist, dass das Ergebnis der Restrukturierung am Ende sogar ein sehr gutes ist, weil es geht echt super in die richtige Richtung nur halt leider zu spät war. Weil die Zins Uhr läuft täglich. Jeder Tag wo alles länger dauert kostet uns alleine 2 Mio. Euro an Zinsen. Die Zins Uhr ist die Bombe die man niemals vergessen darf und schnell entschärft werden muss weil die hängt wie ein böser Schatten über die Restrukturierung. So verrückt es klingt die Zinsen die wir täglich im Grunde verlieren sind aktuell ca. 1% der Marktkapitalisierung. Also wenn man 100 Tage früher die Zinsen refinanziert könnte im Grunde der Aktienkurs irgendwann später auf Basis des aktuellen Niveau 100% höher stehen. Das ist so verrückt.
Für mich gibt es jetzt 4 Szenarien. 1. Szenario am unwahrscheinlichsten. 3. Szenario am wahrscheinlichsten.
1. Keine Einigung mit den Klägern, dadurch auch keine Refinanzierung möglich. Kein going concern und somit Insolvenz.
2. Erst sehr späte Einigung mit Klägern die sehr teuer ist bzw. Refinanzierung der Schulden erst in 2021 und aufgrund der knapp 10% Zinsen in Verbindung mit einem sehr hohem Schuldenstand wird danach ein Debt/Equity Swap not wendig für die Refinanzierung.
3. Einigung mit den Klägern diese bekommen gut 20% an Pepkor plus womöglich noch ein paar Euros. Dann Refinanzierung im Sommer/Herbst 2020. Aber es muss ein Börsengang von Pepco durchgeführt werden.
4. Einigung mit den Klägern diese bekommen gut 20% an Pepkor plus womöglich noch ein paar Euros. Dann Refinanzierung im Sommer/Herbst 2020. Keine weiteren wesentlichen Verkäufe auch kein Pepco Börsengang notwendig.
Ob man jetzt noch nachkaufen soll ist schwer zu sagen. Aktie wirkt sehr günstig aber Marktwert der Firma immer noch bei über 200 Mio. Gerade wenn es zu einem Worst Case kommt (Variante 1+2) kann es hier noch mal ordentlich nach unten gehen. Und der Trend ist stark negativ und aufgrund der ganzen Verzögerungen bisher ist es halt auch Unsicher wann die wichtige Einigung mit den Klägern erfolgt. Das Thema muss endlich gelöst werden damit man danach ein Gefühl bekommt was hier noch möglich sein kann und zu welchem Szenario es kommt. Was mir bisher auch nicht gefällt ist das Steinhoff bisher auch sehr schlechte Deals akzeptiert hat (10% Zinsen, Mattress ..)
Was werde ich machen? Ehrlich gesagt ich weiß es nicht. Mit 100.000 Stück zu 0,10 Euro bin ich halt auch schon recht sehr stark investiert. Für das das Steinhoff nur ein spekulatives Risikoinvestment darstellt. Allgemein bin ich aber im Moment in einer zumindest verschmerzbaren Position. Durch die Steuergutschrift auf den Verkauf kann ich aktuell noch 2.080 Euro verlieren. Verlust natürlich immer schmerzhaft aber zumindest kein worst case. Auf alle Fälle sollte ich Steinhoff heuer noch (sofern es nicht nach oben geht) verkaufen um den steuerlichen Verlust mit Gewinnen gegenzurechnen und danach wieder kaufen. Hab mir auch schon überlegt 100k Stück spekulativ nachzukaufen und falls es dann etwas nach oben geht vor Jahresende noch die ursprünglichen 100k Stück zu verkaufen. Da würde ich zwar nur die Hälfte des steuerlichen Verlust realisieren aber top wäre natürlich trotzdem wenn man billiger kauft als danach die einen 100k Stück verkauft weil mit Spesen und instant teuer zurückkaufen würde man auch ein paar Euros verlieren. Bisher ist der Trend aber sehr negativ und so eine Variante wäre bisher eher schiefgegangen. Mit sagen wir 100k Nachkauf zu 0,05 könnte ich meinen Kaufkurs sogar auf 0,075 bringen hätte dann aber auch 15k in der Aktie.
Was ich mir auch denke, dass ich aktuell hinsichtlich Risikoinvestment Wirecard interessanter finde als Steinhoff.
Wie geht ihr vor mit steuerlichen Verlust realisieren und möglichen Nachkäufen?
Bzw. was sagt ihr zu Steinhoff vs. Wirecard wenn man schon bereit ist neues Geld investiert in Risikoanlagen zu investieren?
Das Jahr 2019 war für alle Steinhoff Investoren ein sehre zache Angelegenheit. Auf alle Fälle wird es im Jahr 2020 endlich ein Ergebnis geben. Und ich habe durch mein Investment in Steinhoff und auch durch das Forum so viel gelernt. Und aus den ganzen eigenen Fehler wie auch die Fehler die von anderen Leuten im Forum passiert sind werde ich in Zukunft auch was mein Risikoprofil angeht ein deutlich besserer Anleger sein. Egal zu welchem Ende es bei Steinhoff kommt auf alle Fälle hat die Aktie bei mir einiges zum Positiven verändert.
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Und die Schulden brauchen und sollen auch nicht auf 0 getilgt werden. Das macht kein Unternehmen und in Zeiten der Niedrigzinsen schon gar nicht.
Die ganze Sache wird sei geraumer Zeit (künstlich) überdramatisiert. Die Lage ist viel viel besser als vor einem Jahr, geschweige denn vor zwei Jahren. Das ist nun einmal ein Faktum.
Jede Serie des Kursverfalls geht zu Ende und hier wird es nicht anders sein.
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Du kannst dich krumm und dämlich rechnen, wieviel die 900 Mio Zinsen auf die Aktie umgelegt wäre...es hilft nix....diesen ganzen im Konjunktiv verfassten post ?hättest? du dir sparen können, ?wenn? es die Hedgefonds nicht gegeben ?hätte?...klingt komisch...ist es auch!
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Töchter in ein CVA Verfahren gebracht hat.
Schnell zu Wirecard was zurecht ein eigenes Forum hat. - ich denke die sind unseren Nachbarn auf
der anderen Atlantik-Seite ein Dorn im Auge. Mächtiger Feind!!