Du bist ja kein bloßer Dumm-Basher wie ich immer dachte. Du kannst ja abundan auch richtig Input abgeben.
?Das habe ich euch schon vor dem Ganzen in der Öffentlichkeit 2008 erklärt. Aus der Nummer kann Steinhoff nicht raus. Falsche Angaben im Prospekt führen dazu, dass bis zum 10 Jahr nach der Ausstellung der Geschädigte den gezeichneten Betrag zurückfordern darf. Das bedeutet bei Steinhoff, dass man die Aktie am Markt verkauft hat und die Differenz bis zum Zeichnungspreis einfordert. Genau dies sind die 84,99% die Tilp anspricht: - Es wird festgestellt: Der Kursdifferenzschaden pro Steinhoff-Aktie (ISIN NL0011375019) beläuft sich für jeden Handelstag ab dem 07.12.2015 bis zum 05.12.2017 auf 84,99 Prozent des jeweiligen Erwerbspreises der Aktie.
Und hier der Beleg das es sich um eine Prospektklage handelt: -Es wird festgestellt: Der Prospekt der Steinhoff International Holdings N.V. vom 19.11.2015 war falsch, weil er die Konzernabschlüsse 2013, 2014 und 2015 beinhaltete.
Nach dieser Klage können Anleger noch auf Entschädigung für nicht erwirtschaftete Profite stellen gegen den Verkäufer und nicht den Emittenten Steinhoff: Also auf die Summe einen Zinssatz von 6% in Einzelklagen, wobei man nachweisen muss, dass man (a) entsprechend von seiner Bank oder Berater falsch beraten wurde und (b) welchen Zinssatz das andere Objekt der Begierde erwirtschaftet hätte.
Bei den Herr Wiese handelt es sich auch um eine Prospektklage.
Die VEB stellt Klagen wollte Klagen aufgrund des Kursverlustes und der Informationspflicht für die noch ausstehenden Aktionäre anderer Zeiträume umfassend stellen, die nicht in der Sammelklage von Tilp erfasst werden. Die sind aber nicht bestand, der genannten 6,3 Milliarden Euro Klagesumme die zu letzte gerne erwähnt wurde. Diese sind andere weitere Milliarden (6), welche dann die Summe auf 12 Milliarden ansteigen lassen könnten, wobei die Klagen gegen Tilp und Wiese sehr schlecht für Steinhoff stehen und Steinhoff da wohl zahlen muss. Bei der VEB Klage kann man von irgendwas zwischen 0 und 100% ausgehen, sowie Chancen das Steinhoff diese Klagen auch abwenden kann?
Das ist ja richtig verständlich geschrieben. Aber jetzt weiß ich auch endlich, wer uns Dich auf den Hals gehetzt hat...:-).
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