"ein VZ aktionär muss eigentlich mehr bekommen als ein ST aktionär an dividende"
Nicht unbedingt. Es reicht bereits, wenn zuerst an die VZ-Aktionäre ausgeschüttet wird, und dann erst an die St-Aktionäre (d.h. auch, diese kriegen nichts oder weniger, wenn der Gewinn des Unternehmens nicht ausreicht). Bei RWE haben die Vorzüge einen Vorzugsgewinnanteil von 0,13 ? (d.h. es gibt nicht etwa diese 13 Cents mehr, sondern zuerst werden aus dem Gewinn diese 13 Cents an die Vorzugsaktionäre ausgeschüttet, dann erst kriegen die Stämme 13 Cents, und alles weitere wird gleich geteilt).
Die Vorzüge gibt es ja schon lange. Und diese haben auch Kapitalerhöhungen mitgemacht. Und hier war der Bezugskurs für die Vorzüge meines Wissens geringer als der für die Stämme. Von daher lässt sich durchaus die Meinung vertreten, dass bei Umwandlung in Stämme die Vorzugsaktionäre einen kleinen Obulus nachzahlen sollten.
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