Das nächste bei so einer Klage, was dann hinterfragt wird, ist ja auch das Anlageverhalten eines jeden Einzelnen. Die Aktie ist ja schon vor bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten gute 6 Monate stetig Bergab gegangen und auch schon da kam vieles vorzeitig ans Tageslicht. Warum also verkauften die Anleger da nicht. Wie schon mal einer geschrieben hat, diese utopische Klagesumme ist das aufgeblasene Maximum an Kompensation, also der 100% Ausgleich für Naivität beim Aktienhandel. Und kein Gericht der Welt wird sich jemals darauf einlassen. Ein Vergleich ist immer nur ein geringer Bruchteil dessen was gefordert wurde, wenn überhaupt ein Vergleich gefunden wird und zudem bin ich nach wie vor der festen Überzeugung das dieser Ausgleich mit der Neuausgabe von Aktien erfolgen wird und die "Geschädigten" nach einer vereinbarten Haltefrist dann damit machen können was sie wollen.
Steinhoff wird sich sicherlich nicht die Kasse plündern lassen von verträumten Aktionären die die Reißleine nicht ziehen konnten. Also so einen Vergleich habe ich persönlich noch nie gesehen, wo Kleinaktionäre im großen Stil abgefunden wurden. Zumal schon sehr viele aus so einem langwierigen Prozess heraus fallen mit der Dauer des Verfahrens und weil die Kanzleien stets immer Bargeld sehen wollen. Umsonst stellt sich keine einzige Kanzlei hin und streitet was das Zeug hält zum Nulltarif ! ;-)
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