Nur zur Info,
es gibt schon mehr als 10 Jahre eine Meldepflicht der Börsenteilnehmer, jeden einzelnen Geschäftsabschluss an die BaFin zu melden. Ein riesiger technische Aufwand.
Die Handelsüberwachungsstellen überwachen täglich die gemeldeten Umsätze und haben Programme, die "Handelsanomalitäten" zu identifizieren. Diese werden dann mit dem Newsflow abgeglichen. Besonders wichtig im Vorfeld von Ad-Hoc Meldungen wegen der Insiderproblematik.
Sind dann bei der Bearbeitung von Auffälligkeiten keine offensichtlichen Dinge sichtbar, werden die Banken aufgefordert, die handelnden natürlichen/juristischen Personen offenzulegen. Dann können die schon mal 1und 1 zusammenzählen. Hat sich ein Verdacht erhärtet, wird die Staatsanwaltschaft beim Handelnden vorstellig.
Die Banken selber müssen auch von ihrer Seite eine Verdachtsanzeige stellen, wenn sie im Handelsgebahren ihrer Kunden nicht marktkonformes Verhalten feststellen.
Es gibt also schon einige Korsettstangen für Marktkonformität.
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