dass Verbesserungen in Wert und Güte an dem Leasingobjekt vorgenommen werden dürfen, dann ist das kein Problem. Dann wird auch vermerkt, dass diese dem Leasingnehmer allerdings nicht erstattet werden. Sonst müsste der Leasinggeber jedem neuen Reifenset zustimmen, oder dem Update für die Software eines CNC-Portals etc...
Wertminderungen dagegen sind immer mit dem Leasinggeber abzustimmen. Also auch bei einem versicherten Schaden oder bei Schadenersatzansprüchen.
Aber das stimmt natürlich alles nicht, da uns ja Rotgrün auf Umwegen erklärt hat, dass ein Leasing ja schliesslich ein Kredit ist. Gut, dass bei einem Kreditkauf das Eigentum auf den Kreditnehmer übergeht ist natürlich überhaupt nicht wichtig. Drumm zahlt man ja auf den Kreditvertrag auch immer Umsatzsteuer... STIRNBATSCH MIT ANLAUF!!!
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