Der klassische "Gutmensch" kann etwa wie folgt charakterisiert werden: 1. Die guten Taten mit allen Folgelasten sollen finanziell andere tragen, vorzugsweise diejenigen, die sich der vom Gutmenschen ersonnenen/ unterstützen "Guten Taten" von Beginn an verweigert haben. Was ja nur gerecht ist, denn der Gutmensch hat ja seine gute Gesinnung schon demonstriert. Mehr kann man von ihm keinesfalls verlangen. Der Gutmensch geht daher auch gerne Scheinbürgschaften für Migranten ein, die es zwar nach der bürgerlichen Rechtsordnung gar nicht gibt, die aber von massgeblichen Politikern des links-rot- grünen Spektrums - zu dem auch weite Teile der CDU rechnen - dessen ungeachtet einfach de facto eingeführt werden. 2. Der Gutmensch schert sich nicht darum, ob Gesellschaft, Staat und seine sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen gefährlich in Schieflage geraten. Er ist oft weder Willens noch intellektuell in der Lage dazu, die Folgen seines zügellosen Giesskannen-Gutmenschentums kritisch zu hinterfragen. Er ist grundsätzlich nicht bereit, die persönliche Verantwortung hierfür zu übernehmen (siehe Schein- Bürgschaften). 3. Teils kriminelle Auswüchse seines ungeregelten chaotischen Gutmenschentums ignoriert er oder lächelt sie weg. Dies korrespondiert mit der Ablehnung jeder persönlichen Verantwortung für das eigene Tun. 4. In der Funktionärswelt der Parteipolitik erfährt der Gutmensch große Unterstützung durch das links-rot-grüne Spektrum. Er erfreut sich nach Kräften daran, bis es ihm selbst an den Kragen geht, vertraut indessen wie der streng gläubigste Katholik auf die Wiedergeburt Christi darauf, dass dieser Fall nie eintreten wird.
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