Da werden schon vorher Berichte im Aufsichtsrat umgelaufen sein, die auf zukünftige Verluste hingedeutet haben. Alle AR-Mitglieder hatten die Möglichkeit zum Nachbohren, wenn ihnen etwas zu Ohren gekommen war.
Der Vorwurf an Steinbrück ist also nicht, dass er etwas Falsches gemacht hat. Der Vorwurf ist, dass er das Richtige nicht gemacht hat. Das Richtige zu tun, erwartet man von jedem AR-Mitglied. Von einem Bundeskanzler erwartet man das aber in besonderem Maße. Und deswegen ist Steinbrücks erfolglose Aufsichtsratstätigkeit bei Thyssen-Krupp für die Beurteilung seiner Fähigkeiten als Bundeskanzler durchaus relevant.
Eine Empfehlung für das Amt war das sicher nicht.
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