Kleine Ergänzung zu eurer Schadenersatzdiskussion:
Vorab noch: Ich kenne das Rechtssystem in den USA nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es ähnlich dem deutschen System ist.
Wenn ich in DE eine Firma/Gesellschaft (komplett) übernehme, ist der Käufer Kraft Gesetz Rechtsnachfolger. Kaufe ich mit meiner 1 Euro UG heute Bayer auf, ist egal was ab morgen für ein Name auf den Fabriken steht. Die USA verklagt weiter "Monsanto" bzw. Bayer bzw. "meine" Firma (Rechtsnachfolger). Daraus kann man sich nicht winden. Haften tut also erstmal Teva. Erst in Stufe 2 ist zu klären, ob man eventuell Ansprüche gegenüber Allergan (bzw. dann Abbvie, da Rechtsnachfolger) geltend machen kann. Was denkbar ist, ist, dass man im Rahmen des Kaufvertrages (Actavis->Teva) gewisse Risiken (bewusst) ausgeschlossen hat. Nach dem Motto gekauft wie gesehen. Die Frage ist also nicht, wem Allergan heute oder morgen gehört, sondern nur, was im 8.000 Seiten Kaufvertrag steht zur Haftung für rechtliche Angelegenheiten. Hat sich Allergan darin von allem freigemacht, ist auch nix zu holen. (Vertragsfreiheit) Würde insgesamt ins Bild des grottigen Alt-Vorstandes von Teva passen, dass nix zu holen ist ?
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