internationaler Sozialisten.
Profiteure und neidische, gekränkte Menschen, die sich die Gunst der Stunde zu Nutze machten, um durch Diffamierung an den Besitz ihrer Nachbarn zu kommen.
Unterstellungen und Anschuldigungen wie „Rassist“, „Faschist“, „Nazi“ und „Kapitalist“ dienen dem gleichen profanen Zweck: Machterhalt, Bereicherung und Ausschaltung von Gegnern. Ohnehin sagen solche Unterstellungen mehr über die Gedankenwelt und Absichten jener aus, die sie äußern, als über die der Beschuldigten.
Dazu
Strafgesetzbuch (StGB) § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Immer wieder erstaunlich: Nichtsahnend, dass sie als nützliche Idioten den wirklich Reichen und Mächtigen dienen, die internationalen Sozialisten.
|