Aktien, OS u.a. betreffen. Maßgeblich ist, daß es innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Beispiel: Verkauf LHS mit Verlust von 2.000 DM (innerhalb der Spekulationsfrist), Kauf von IDS Scheer. Die Möglichkeit wieder LHS zu erwerben besteht unabhängig davon. Durch die Realisierung des Spekulationsverlustes von 2.000 DM kann ich somit einen Spekulationsgewinn (1 Jahr) von 2.999,99 DM machen, ohne das steuerliche Probleme auftreten. Verkauf und Kauf können am selben Tag erfolgen. Jede Transaktion ist für sich selbst zu betrachten. Die Realisierung eines Verlustes einer Aktie und der sofortige Wiederkauf macht nur dann Sinn, wenn man von der Aktie bzw. der Firma überzeugt ist und deshalb trotz der anfallenden Gebühren den Verlust realisiert um ihn mit anderen Gewinnen zu verrechnen (100 DM Gebühren sind weniger als 30 % Steuern von 2.999,99 DM). Die Verrechnung von Spekulationsverlusten mit -gewinn geht sogar soweit, daß ich Spekulationen mit Grundstücken (Spekulationsfrist 10 Jahre) mit solchen aus Aktiengeschäften verrechnen kann.
Gruß MisterX
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