Planegg/München, 26. Januar 2019
Ad hoc: MorphoSys gibt bekannt, dass seine Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden sind
Die MorphoSys AG (Frankfurt: MOR; Prime Standard Segment, MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass sie heute informiert wurde, dass das U.S. Bezirksgericht von Delaware in einem Beschluss am 25. Januar 2019 in der MorphoSys-Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S auf der Grundlage einer Anhörung am 27. November 2018 entschieden hat, dass die Patentansprüche von drei MorphoSys-Patenten mit den US-Patentnummern 8,263,746, 9,200,061 und 9,758,590 ungültig sind. Das Gericht gab damit einem von Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem Urteilsspruch ("Summary Judgment") statt. Infolge dieser Entscheidung wird das für Februar 2019 geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der MorphoSys-Patente nun nicht stattfinden.
Das Management von MorphoSys ist von der Entscheidung enttäuscht und prüft alle Optionen. MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ("Federal Circuit") Berufung einzulegen.
MorphoSys hatte am 4. April 2016 eine Klage vor dem U.S. Bezirksgericht von Delaware gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S wegen Patentverletzung des U.S. Patents 8,263,746 eingereicht. Im Jahr 2017 wurden ein zweites und ein drittes Patent mit den US-Patentnummern 9,200,061 und 9,758,590 der Klage hinzugefügt. Mit seiner Klage beanspruchte MorphoSys Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper zur Behandlung von Patienten mit dem multiplen Myelom.
Dieser Gerichtsbeschluss hat keine Auswirkungen auf den Patentschutz von MorphoSys' eigenem CD38-Antikörper MOR202 und damit auf die Fähigkeit von MorphoSys, MOR202 in verschiedenen Indikationen weiter zu entwickeln.
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
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