Löschung

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neuester Beitrag: 08.07.12 03:19
eröffnet am: 05.07.12 17:33 von: imnotbanksy Anzahl Beiträge: 50
neuester Beitrag: 08.07.12 03:19 von: imnotbanksy Leser gesamt: 3974
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05.07.12 17:33
11

1448 Postings, 4697 Tage imnotbanksyLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.07.12 11:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Contenance bitte.....

 

 
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24 Postings ausgeblendet.

06.07.12 08:09

19524 Postings, 8492 Tage gurkenfredder grüne hat gesprochen. amen.

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Wir brauchen mehr Guidos!!!

06.07.12 08:10

1524 Postings, 8675 Tage HerreroTag im Kalender ankreuzen...

Der Grinch schreibt mal was sinnvolles...  

06.07.12 08:13

12950 Postings, 6109 Tage kostoleni#15 John Lennon lebt.

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This is the strangest life I've ever known.

06.07.12 08:14

3914 Postings, 4974 Tage Moe SzyslakImnotbanksy hatte doch in #10 gesagt...

er hatte nur Teilkasko. Wenn die Versicherung nicht zahlt muss er ja was fahrlässiges oder grob fahrlässiges getan haben.  

06.07.12 08:15
1

3914 Postings, 4974 Tage Moe Szyslak#15 is nich John Lennon...

das is John Pennen, so müde wie der aussieht.  

06.07.12 08:17
1

12950 Postings, 6109 Tage kostolenider Mann ist j auch schon über 70.

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06.07.12 08:18
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59073 Postings, 8550 Tage zombi17Es gibt da aber schon noch ein paar Ausschlüsse

Wenn man aus einer Kurve fliegt, mitten im Sommer, weit und breit kein Eis auf der Strasse, fragt sich die Versicherung schon wie das passieren konnte.
Vor allem, wenn alle anderen Autos nicht aus besagter Kurve fliegen.
Dann gibt es noch Einschränkungen bei Konsumvergehen, Tüv abgelaufen und was weiß ich noch.  

06.07.12 08:21

7204 Postings, 7305 Tage Crossboy@Grinch in #25: ausser bei GF...

06.07.12 08:22

179550 Postings, 8242 Tage GrinchGrobe Fahrlässigkeit muss ihm allerdings bewiesen

werden.

Alles in allem einfach mal ein Bedingungswerk lesen dann sollte das schon klar sein.
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06.07.12 08:23
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179550 Postings, 8242 Tage GrinchCrossboy, die GF kannste sowieso ausschliessen

lassen.

Nennt sich im Vers. Schein: "Ausschluss der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit"
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06.07.12 08:25

179550 Postings, 8242 Tage Grinch"bei" nicht "auf"...

sorry... trink grade mein Abschiedsbierchen!
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06.07.12 08:27

3914 Postings, 4974 Tage Moe SzyslakDann Vorsicht...

den Abschlussbierchen schließt den Ausschluss der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit aus.  

06.07.12 08:29
2

179550 Postings, 8242 Tage GrinchDAS is wieder ein anderer Teil...

ausgeschlossen sind übrigens bei allen Versicherungenteilen das Führen des Fahrzeuges zu einem Zeitpunkt, als das Führen gesetzlich untersagt war. Suff, kein Lappen etc. Ausnahme bildet hier die Alkoholfahrt in der K-Haft. Da wird im Aussenverhältnis geblecht und im Innenverhältnis dann bis 5.000 EUR Regress genommen.
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06.07.12 08:29

3674 Postings, 5457 Tage karasswer nicht fahren kann

soll besser laufen

 

06.07.12 08:30
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4308 Postings, 8408 Tage NukemFaules Pack

Mich kotzen die Drecks-Auto Fahrer auch an. Die Fahrradwege sind leer, weil das faule BRD Pack in den Stahlkästen sitzt.  

06.07.12 08:33

58425 Postings, 4921 Tage boersalinoMan sollte sein Können und sein Fahrzeug

einfach kennen. Grenzen sollte man beachten, bevor sie einem gesetzt werden.  

06.07.12 08:33
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179550 Postings, 8242 Tage GrinchSonst noch unklarheiten oder kann ich mich

wieder meinem Bierchen widmen???
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06.07.12 08:38

58425 Postings, 4921 Tage boersalinoAm 12.05.12 wurde in der Gemeinde

Scheeßel ein 200 PS starker MB nach zu schneller Kurvenfahrt zerlegt.
Ach ja, ... die beiden Insassen auch.  

06.07.12 08:45
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Clubmitglied, 50053 Postings, 8628 Tage vega2000Beim Trabbi hätten dazu 30km/h gereicht,

der Platz wie eine Seifenblase!
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Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr zur Hand geht

06.07.12 08:51

58425 Postings, 4921 Tage boersalinoDie Kurve ist aber auch tückisch:

Gut einzusehen, aber asymmetrisch zu lang gezogen. Üben !!!  

06.07.12 09:06

24273 Postings, 8871 Tage 007BondErgänzung:

2. Teilkasko zahlt z. B. auch den Schaden bei Diebstahl. Darüber hinaus in den meisten Fällen die Kosten bei Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer etc.)

Abhängig von dem zu erstattenden Schaden ist auch die Höhe der Selbstbeteiligung. Berücksichtigen sollte man insbesondere bei geringen Schäden auch, ob die Meldung eines Schadens an den Versicherer überhaupt wirtschaftlich ist -> Stichwort Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes im Schadensfall.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer z. B. einen Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit begangen hat, alkoholisiert gefahren war oder unter Drogeneinfluss stand.  

06.07.12 09:08
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179550 Postings, 8242 Tage GrinchTeilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt.

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06.07.12 09:09

24273 Postings, 8871 Tage 007BondAber die Vollkasko -

der zweite Abschnitt ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht auf den ersten.  

06.07.12 11:06

19524 Postings, 8492 Tage gurkenfredwas ihr alles wisst.....

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Wir brauchen mehr Guidos!!!

08.07.12 03:19

1448 Postings, 4697 Tage imnotbanksychartgranate du kleiner Balotelli

du und deine Contenance..^^  

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