2. Teilkasko zahlt z. B. auch den Schaden bei Diebstahl. Darüber hinaus in den meisten Fällen die Kosten bei Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer etc.)
Abhängig von dem zu erstattenden Schaden ist auch die Höhe der Selbstbeteiligung. Berücksichtigen sollte man insbesondere bei geringen Schäden auch, ob die Meldung eines Schadens an den Versicherer überhaupt wirtschaftlich ist -> Stichwort Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes im Schadensfall.
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer z. B. einen Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit begangen hat, alkoholisiert gefahren war oder unter Drogeneinfluss stand.
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