Krass: Koran ist in D Gesetz

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neuester Beitrag: 14.05.18 09:33
eröffnet am: 20.03.07 20:38 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 118
neuester Beitrag: 14.05.18 09:33 von: mannilue Leser gesamt: 10391
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22.03.07 09:41

95441 Postings, 8509 Tage Happy EndKrass: BGB ist in D Gesetz

Rigo(#75): Hättest Du doch nur weniger selektiv gelesen. Denn dort steht auch:

"Solche besonderen Umstände lassen es aber nicht immer als unzumutbar erscheinen, einem Antragsteller zuzumuten, zunächst auch weiterhin am formalen Eheband festzuhalten, zumal infolge der räumlichen Trennung mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist. Demnach muss ein Antragsteller gravierende Verhaltensweisen des anderen Ehegatten vorbringen, die die Fortsetzung der Ehe sogar dem Ehebande nach als Zumutung scheinen lassen."

Die Koran-Begründung ist natürlich nicht akzeptabel - warum die Richterin so formuliert hat, kann ich auch nicht nachvollziehen. Daher würde ich gerne mal das ganze Schreiben sehen.  

22.03.07 09:48

129861 Postings, 7464 Tage kiiwiiZumutungen sind nicht immer unzumutbar

"Solche besonderen Umstände lassen es aber nicht immer als unzumutbar erscheinen, einem Antragsteller zuzumuten, zunächst auch weiterhin am formalen Eheband festzuhalten, zumal infolge der räumlichen Trennung mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist. Demnach muss ein Antragsteller gravierende Verhaltensweisen des anderen Ehegatten vorbringen, die die Fortsetzung der Ehe sogar dem Ehebande nach als Zumutung scheinen lassen."


Züchtigung ist offenbar zumutbar - jedenfalls dann, wenn sie nicht zu oft erfolgt...


what a bullshit







MfG
kiiwii

It is not desirable to cultivate a respect for the law, so much as for the right. (Henry David Thoreau)


P.S.: Bitte löschen Sie dieses Posting nicht, es sei denn, der Urheber beschwert sich über eine Verletzung seiner Rechte.  

22.03.07 09:59

95441 Postings, 8509 Tage Happy End"what a bullshit"

Stimmt - wenn man selektiv liest.

Denn da steht was von räumlicher Trennung.  

22.03.07 10:03

129861 Postings, 7464 Tage kiiwii"...zumal infolge der räumlichen Trennung mit

mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist..."

Und wenn doch ? Weil räumliche Trennungen ja überwindbar sind ?
Was dann ? Schläge dann zumutbar ??
Da ja nicht oft damit gerechnet werden muß...



what a bullshit





MfG
kiiwii

It is not desirable to cultivate a respect for the law, so much as for the right. (Henry David Thoreau)


P.S.: Bitte löschen Sie dieses Posting nicht, es sei denn, der Urheber beschwert sich über eine Verletzung seiner Rechte.  

22.03.07 10:07
1

95441 Postings, 8509 Tage Happy EndAch so

Stimmt ja. Aber wenn die Ehe geschieden ist, ändert sich ja dann etwas an diesem Zustand.


what a bullshit  

22.03.07 10:23
2

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 22.03.07 15:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - böswillige Unterstellung

 

 

22.03.07 10:32
2

95441 Postings, 8509 Tage Happy EndIst gut, Rigomax

War klar, dass Du wieder versuchst, zu beleidigen und zu unterstellen.  

22.03.07 10:34
1

16600 Postings, 7956 Tage MadChartWo ist da ne Beleidigung? Kann ich die mal sehen??

22.03.07 10:36

95441 Postings, 8509 Tage Happy EndIst abert interessant

wie konsequent Du Formulierungen ausblendest wie

"Diese unzumutbare Härte, an deren Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind, muss sich gerade auf das Eheband als solches beziehen, also auf das weiter-miteinander-verheiratet-sein."

und

"Eine unzumutbare Härte kann sich aus Gewalttätigkeiten gegen den anderen Ehepartner ergeben. Solche besonderen Umstände lassen es aber nicht immer als unzumutbar erscheinen, einem Antragsteller zuzumuten, zunächst auch weiterhin am formalen Eheband festzuhalten, zumal infolge der räumlichen Trennung mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist."  

22.03.07 10:44
3

12175 Postings, 8393 Tage Karlchen_IIKönnt ihr vielleicht mal diskutieren, welchen

Einfluss das Wetter auf das Verfahren gehabt hat? Das ist genauso wichtig wie die Frage, ob nun wegen eines Härtfalls die Ehe vorzeitig gelöst werden sollte oder nicht.


Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum, dass eine Richterin meint, dass es Sonderrechte für einzelne Gruppen geben muss, sich dabei auf den Koran bezieht und indirekt das Grundgesetz in die Tonne kloppt.  

22.03.07 11:02
1

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxKarlchen: Es ging in den letzten Postings um das

Verfahren des selektiven Zitierens, mit dem Happy versucht hat, die Entscheidung (nicht die Formulierung) der Richterin zu verteidigen.

Manchmal muß man halt auch diese beschönigenden Verfahren deutlich machen und bloßstellen.  

22.03.07 11:31

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxZur Beherzigung für Happy.

Ich habe es mir zur Regel gemacht, keine "Schwarzen" für Postings zu vergeben, in denen ich selbst einen verpaßt bekommen habe. Wenn ich es täte, müßte ich mich wohl selbst für ziemlich schwach und unfähig zur argumentativen Selbstverteidigung halten.
 

22.03.07 11:51

25551 Postings, 8379 Tage Depothalbiererhauptsache, die freiheit wird da verteidigt,

wo der hindu kuscht.

die unterschichtenprobleme regeln sich eh von selbst, früher oder später...  

22.03.07 13:36

25551 Postings, 8379 Tage Depothalbiererwo bleibt doie zustimmung für #88?? o. T.

22.03.07 16:45

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxJetzt hat jemand gepetzt. Man vergleiche den Text

der Löschungs-Moderation in #81 mit dem Text von #82. Ei, wer hat denn da wohl das Stichwort geliefert?  

22.03.07 16:48

42940 Postings, 8408 Tage Dr.UdoBroemmeUnterstellung - schon wieder.

ariva.de ©

Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.  

22.03.07 17:01
1

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxNur eine schlichte Frage. Beantworten mag sie

jeder selbst. Nur wenige werden sich dadurch überfordert fühlen.  

22.03.07 19:57
4

627 Postings, 6784 Tage TrickseWie aus einem juristischen Pups Hysterie wird..

Süddeutsche 22.03.07

Koran-Alarm in Deutschland

Schon die Rechtsansicht der Richterin war falsch; und der Koran hatte in ihrem Verfahren nichts zu suchen. Aber noch viel falscher ist ein Teil der Berichterstattung über den Fall: Wie und warum aus einem juristischen Pups Hysterie wird.
Kommentar von Heribert Prantl

Toleranz bedeutet mitnichten, dass jeder machen kann, was er will. Toleranz heißt nicht Beliebigkeit, heißt nicht, dass man für alles Verständnis haben soll. Toleranz ist nichts Schrankenloses. Sie kann nur innerhalb klarer Grenzen existieren.

Diese Grenzen setzt in Deutschland das deutsche Recht, nicht ein Koran oder sonst ein heiliges Buch. Wenn diese Grenzen nicht geachtet werden, wird aus Wohltat Plage. Innerhalb dieser Grenzen gibt es natürlich Multikulturalität - und wer sagt, dass diese sich nicht mit Demokratie und Rechtsstaat vertrüge, der ist mindestens so töricht wie die Frankfurter Familienrichterin, die sich zur Begründung einer Rechtsansicht auf den Koran bezogen hat.

Schon die Rechtsansicht der Richterin war falsch; und der Koran hatte in ihrem Verfahren nichts zu suchen. Aber noch viel falscher ist ein Teil der Berichterstattung über den Fall: Die Richterin hat kein Urteil gefällt. Und sie hat mitnichten geduldet, dass der marokkanische Ehemann seine Frau prügelt. Sie hat auch nicht ein eheliches Züchtigungsrecht gebilligt. Das ist alles Unsinn.

Das Gericht hatte den prügelnden Ehemann der scheidungswilligen Frau schon im Juni 2006 aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus der Ehewohnung verbannt; es untersagte dem Mann, sich der Wohnung weiter als fünfzig Meter zu nähern.

Es geht in dem ?Skandalfall? darum, ob es nun der Frau zumutbar ist, mit der Scheidung noch die wenigen Monate zuzuwarten, bis das nach dem Gesetz obligatorische Trennungsjahr abläuft.

Die Richterin hatte (im Rahmen des Antrags der Frau auf Prozesskostenhilfe für die Scheidung) die Ansicht vertreten, dies sei zumutbar - das allerdings mit dem törichten Hinweis darauf, dass die Eheleute aus einem anderen Kulturkreis stammten und es im Koran nun einmal ein Züchtigungsrecht gebe.

Das war eine unwürdige, eine obszöne Begründung, mit der die Richterin wohl davon ablenken wollte, dass sie zu bequem war, rasch ein Scheidungsurteil zu fällen, das sich ein paar Monate später quasi von selbst schreibt.

Sie ist deshalb zu Recht als befangen abgelehnt worden. Das heißt: Jetzt bearbeitet ein anderer Richter den Fall. Das heißt: Der justizinterne Korrektur-Mechanismus funktioniert. Für Hysterie gibt es keinen Anlass. Wer nun einen ?Koran-Alarm? auslöst und behauptet, die Justiz sei islamhörig, der betreibt Hetze.

Natürlich gibt es falsche Urteile, auch im Zusammenhang mit der Bestrafung muslimischer Täter. Wenn ein sogenannter Ehrenmord zu milde bestraft worden sein sollte, muss das in nächster Instanz genauso korrigiert werden, wie zu milde Urteile gegen deutsche Rechtsradikale.

Falsche, manchmal unsäglich falsche Urteile sind der Preis der Unabhängigkeit - ein Preis, der aber bezahlt werden muss, wenn man nicht will, dass abhängige Richter nach Gutdünken der Politik oder der Bild-Zeitung diszipliniert oder abgesetzt werden. Am Recht kann man in so manchem Einzelfall verzweifeln. Ohne Unabhängigkeit müsste man es immer.
 

22.03.07 20:10
2

1336 Postings, 6281 Tage ZombiZentralrat der Ex-Muslime" kritisiert Integrations

Zentralrat der Ex-Muslime" kritisiert Integrationspolitik
"Man möchte den Islam unbedingt salonfähig machen"

Der "Zentralrat der Ex-Muslime" hat die bundesdeutsche Integrationspolitik scharf kritisiert. Der Islam sei eine Religion und damit Privatangelegenheit, erklärte die stellvertretende Vorsitzende, Toker, gegenüber tagesschau.de. Das Urteil einer Frankfurter Richterin, die nach dem Koran geurteilt hat, habe sie nicht überrascht.

Arzu Toker Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Arzu Toker, stellvertretende Vorsitzende des "Zentralrats der Ex-Muslime"]
tagesschau.de: Frau Toker, eine Frankfurter Richterin hat gestern ihr Urteil mit dem Koran begründet, anstatt sich auf deutsche Gesetze zu beziehen. Wie haben Sie auf dieses Urteil reagiert?

Arzu Toker: Es ist eigentlich völlig normal für die hiesige deutsche Politik, weil es zurzeit eine Irritation gibt: Man möchte den Islam unbedingt salonfähig machen. So ein Urteil ist natürlich Pech. Aber der Islam ist nicht nur eine Religion. Der Islam ist zugleich die Gesetzgebung für seine Gläubigen. Von daher hat der Mann aus islamischer Sicht Recht: Er kann seine Frau züchtigen. Dafür braucht er nicht einmal einen Anlass. Der Verdacht allein, dass die Frau ihm nicht hörig ist, reicht nach dem Koran aus, um die Frau zu züchtigen. Dazu gibt es im Koran einen entsprechenden Vers. Wir werden damit in Zukunft noch mehr Schwierigkeiten haben. Es gibt im Koran eine Menge solcher Verse, die mit dem deutschen Recht nicht übereinstimmen.

tagesschau.de: Wie kann es denn in Deutschland zu solchen Urteilen kommen? Ist die deutsche Justiz gegenüber dem Islam zu tolerant?

Arzu Toker: Herr Schäuble hat die islamischen Verbände zu Integrationsgesprächen eingeladen. Das ist ein großer Fehler. Herr Schäuble ist immerhin der Innenminister und Integration ist eine staatliche Aufgabe. Religion und Glauben sind aber eine Privatangelegenheit. In dem Moment wo man den Islam, der sich nicht nur als Religion versteht, sondern auch Gesetze für seine Angehörigen aufstellt, für Integrationsgespräche an den Tisch ruft, akzeptiert man diese Verbände als Gesprächspartner. Das halte ich für grundfalsch. Ich finde, dass Herr Schäuble sofort alle Gespräche mit islamischen Verbänden abbrechen muss.
"Religion ist privat. Da sollte Politik sich raushalten."

tagesschau.de: Wie sollte sich denn aus Ihrer Sicht die deutsche Politik gegenüber dem Islam verhalten?

Arzu Toker: Sie muss eine klare Stellung beziehen: Ist der Islam nun eine Religion oder nicht? Aus meiner Sicht geht es hier um Glaubensdinge, und die sind privat. Da sollte sich die Politik raushalten.

Tagesschau.de: Ist es denn nicht die Aufgabe gerade der Politik, die in Deutschland lebenden Muslime zu integrieren?

Arzu Toker: Ja schon, aber nicht mit solchen Gesprächen. In Deutschland muss man sich entscheiden: Wenn man so weitermacht wie Herr Schäuble, dass man die Religion zu einem Partner des Staates macht, dann akzeptiert man die islamischen Verbände als ebenbürtige Gesprächspartner und dazu erklären sie sich ja auch selber. Der deutsche Staat hat bereits vor 20 Jahren angefangen, dem Islam entgegenzukommen und z.B. entschieden, dass muslimische Mädchen nicht am Sportunterricht teilnehmen müssen.
"Freiheit der Kunst gilt auch für den Islam"


Tagesschau.de: Finden Sie das falsch?

Arzu Toker: Natürlich ist das falsch, völlig falsch. Wir müssen uns endlich entscheiden: Leben wir in einem Land, in dem einmal die Aufklärung stattgefunden hat? Oder soll die Aufklärung etwa für die muslimischen Mitbürger nicht gelten? Das ist auch der Sinn unseres Vereins: Wir wollen aufklären.

Tagesschau.de: In Frankreich ist heute der Chefredakteur des Magazins freigesprochen worden, das die Mohammed-Karikaturen abgedruckt hatte. Der Verband islamischer Organisationen in Frankreich hatte gegen die Veröffentlichung geklagt. Finden Sie es richtig, dass diese Karikaturen in Zeitungen -auch in Deutschland- abgedruckt wurden?

Arzu Toker: Selbstverständlich. Das fällt unter die Freiheit der Kunst. Eine Karikatur ist eine Kunstform. Das muss auch in Bezug auf den Islam gelten. Wenn das nicht möglich ist, dann sollten sich diejenigen, die solche Klagen einreichen, überlegen, ob sie wirklich hier leben wollen. Diese Menschen müssen sich entscheiden. Wenn sie Werte vertreten, die mit den Werten in Deutschland oder Frankreich kollidieren, dann müssen sie sich überlegen, ob sie nicht besser woanders leben möchten.

Der "Zentralrat der Ex-Muslime": Dem "Zentralrat der Ex-Muslime" gehören Menschen an, die entweder den muslimischen Glauben aufgegeben haben oder die niemals Muslime waren, obwohl sie aufgrund ihrer Herkunft aus einem sogenannten "muslimischen Land" gemeinhein der "Gruppe der Muslime" zugerechnet werden. Der "Zentralrat der Ex-Muslime" wehrt sich nach eigener Auskunft dagegen, dass muslimische Organisationen wie der Islamrat oder der Zentralrat der Muslime den Anspruch erheben, die Interessen der "Gruppe der Muslime" in Deutschland zu vertreten.

Tagesschau.de: Was hat Sie dazu veranlasst, den "Zentralrat der Ex-Muslime" zu gründen?

Arzu Toker: Der Islam wird in Deutschland zunehmend anerkannt. Und ich habe Angst davor, dass der Islam bald auch als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" anerkannt wird. Dann können die Muslime Krankenhäuser und Schulen gründen und die Frauen noch mehr unterdrücken. Ein Beispiel: Frau Beck von den Grünen hat im vorigen Jahr einen Preis an einen islamischen Verband für die Betreuung von Frauen verliehen. Stellen Sie sich das mal vor: Eine grüne Politikerin vergibt einen Preis für den Rückzug der Frauen aus der Gesellschaft. Gedankenloser geht es gar nicht mehr. Das ist ein Grund für die Gründung unseres Vereins: So etwas muss gestoppt werden. Und für diese Anliegen wollen wir auch die Öffentlichkeit und den Gesetzgeber gewinnen.

Das Interview führte Jan-Mirko Lange, tagesschau.de.  

22.03.07 20:18
5

12175 Postings, 8393 Tage Karlchen_IIIntegrationspolitik?

Was soll denn das werden?

Wenn ich in einem Land mich aufhalten will, dann passe ich mich an die Landessitten an oder ich mach die Biege. Aber ich käme nie auf die Idee, dass sich doch bitteschön das Land an meine religiösen Bepfindlichkeiten anzupassen hätte.  

22.03.07 22:01
4

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxKarlchen: Wenigstens in diesem Falle: Dein Wort

in Gottes Ohr. Oder, wenn Dir das lieber ist, in das unserer Multi-Kulti-Schwärmer.  

23.03.07 10:08
6

23894 Postings, 8197 Tage lehnaDie Richterin hatte sicher...

mal wieder nen starken Anfall von Multi-kulti oder abartiger "Toleranz"...
Solche Schübe enden oft in Blindheit und Wegducken,da wird dann halt ausm Koran abgeurteilt.
Dei Alte tickt net mehr ganz richtig,basta...



 

23.03.07 10:19
5

6506 Postings, 8292 Tage BankerslastTragweite und Sprengkraft nicht bewußt

nun, wenn dies so ist, hat sie auf einem exponierten Richterstuhl nichts zu suchen.

Familien-Prozess: Richterin zeigt Einsicht

Die Familien-Richterin, die mit ihrem Urteil im Scheidungsprozess um eine von ihrem Mann geschlagene Frau für Empörung sorgte, zeigt erste Einsicht. Sie hatte sich bei der Urteilsfällung auf das Züchtigungsrecht im Koran berufen.
Ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts nahm dazu Stellung. Der Richterin war die "Tragweite und Sprengkraft" des Urteils nicht bewusst. Hessens Justizminister Banzer (CDU) sieht wenig Chancen dienstliche Maßnahmen einzuleiten.
Gleichzeitig wies er aber auf die gute Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates hin. Die Richterin wurde zuvor von einem Richterkollegen als befangen eingestuft.
 Quelle:  www.focus.de  

23.03.07 10:20

2693 Postings, 7020 Tage slimmymach mir sorgen um richterin

...alles spricht dafür, daß die richterin weit im pathologischen denkt, und vermutlich ist. man sollte einen psychiater hinzuziehen und den medienrummel lassen
 

23.03.07 10:25

129861 Postings, 7464 Tage kiiwii# 90 es ist immer derselbe - der sich dazuhin hier

ständig lautstark verausgabt und andere als Denunzianten bezeichnet...



MfG
kiiwii

It is not desirable to cultivate a respect for the law, so much as for the right. (Henry David Thoreau)


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