Krass: Koran ist in D Gesetz

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neuester Beitrag: 14.05.18 09:33
eröffnet am: 20.03.07 20:38 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 118
neuester Beitrag: 14.05.18 09:33 von: mannilue Leser gesamt: 10397
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21.03.07 17:35

182 Postings, 6910 Tage NewWorldOrderDie Synapsen hat er entsorgt :) o. T.

21.03.07 17:44

69033 Postings, 7478 Tage BarCodeNun ja

Im Falle eines deutschen Ehemanns, der nicht einer (angeblich) frauenzüchtigenden "Kultur" angehört, wäre ja wohl  - falls die angeführte Begründung der Richterin richtig wiedergegeben wurde - eine unzumutbare Härte ohne weiteres festgestellt worden.
Somit ist hier m.E. mit einer äußerst zwielichtigen Begründung die Sache rechtlich anders beurteilt worden.
Interessant ist ja: Einige scheinen das als einen sensiblen Umgang mit der islamischen Kultur zu interpretieren. Unser fritzi-mullah wittert sogar eine Islamsympathisantin in der Richterin.
Das ist toll. Wir haben jetzt also eine islamsympathische richterliche Bestätigung: Frau verprügeln ist Teil einer (offenbar sogar schützenswerten) Islamkultur. (Ehrlich gesagt: Wäre ich Moslem und nebenbei auch noch ein einigermaßen anständiger Mensch: Ich würde gegen diese richterliche Diskriminierung des Islam protestieren - oder ich müsste eingestehen: Sie hat Recht gesprochen, da verlass ich solch einen Verein lieber.)

 

Gruß BarCode

 

21.03.07 17:52
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51345 Postings, 8710 Tage eckiNaja Barcode, allerhand wird aufgebauscht.

Ich denke nicht, dass die Richterin die Gewalt toleriert hat, sondern sie eben in das Umfeld einsortiert hat, aufgrund derer sie eine Entscheidung trifft. Ähnlcih wie schwere Kindheit, kurz zurückliegender Unglücksfall und ähnliches was sonst bei Entscheidungen immer eine Rolle spielt.

Und da hat sie halt einfach versucht das islamische Umfeld einzuordnen. Das heißt doch nicht, das man es deshalb für richtig hält oder gar zum Gesetz erhebt, wie hier manche behauptet haben?

Die Richterin kam halt zu der Auffassung, dass die Frau mit Abstand geschützt das eine Jahr bis zur Scheidung warten kann. Ich denke das Gewalt eine Härte darstellt, kannte aber auch eine deutsche Scheidung mit Gewalttätigkeiten, wo es eines Jahrs Trennung bedurfte. Also dafür kann auch anderes herhalten, als der Koran.

Die Frist ist von Staats wegen gesetzt, um dem Ex-Paar eine Chance zur Versöhnung und zur Besinnung zu geben. Klar könnte man die eigentlich auch ganz abschaffen.  

21.03.07 18:07
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23092 Postings, 6492 Tage Malko07Justiz-Skandal - Verfassungsbruch

Entrüstung über Koran-Richterin
Eine Richterin lehnte den Antrag einer 26-jährigen Frau auf vorzeitige Scheidung mit dem Verweis ab, der Koran toleriere Gewalt in der Ehe. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt die Juristin von dem Fall abgezogen. Politiker und Organisationen sind entrüstet.

Die 26-jährige Marokkanerin mit deutschem Paß hatte im Mai 2006 die Scheidung eingereicht, nachdem ihr ebenfalls aus Marokko stammender Ehemann sie immer wieder geschlagen und tyrannisiert hatte. Selbst nachdem ihr Mann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, ging der Terror weiter. Er drohte ihr nun sogar damit, sie umzubringen.

Um den aggressiven Ehemann schneller los zu werden, stellte die 26-Jährige deshalb beim Amtsgericht in Frankfurt einen Härtefallantrag: Wegen der Gewalt- und Mordandrohungen hoffte sie, ohne Einhaltung des obligatorischen Trennungsjahres vorzeitig geschieden zu werden.


Eheliche Gewalt kein Grund für schnelle Scheidung

Doch als im Januar der Brief der zuständigen Richterin ins Haus flatterte, war der Skandal perfekt. Das vorzeitige Scheidungsgesuch wurde unter Verweis auf den Koran abgelehnt. Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründe keine unzumutbare Härte, stand in dem Schreiben. Schließlich stammten beide Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis, schrieb die Richterin.

Das soll heißen: Weil der Koran den Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, sei Gewalt in der Ehe für die Richterin kein Grund für eine schnelle Scheidung. Die 26-jährige Ehefrau solle doch warten, bis das Trennungsjahr vorbei sei, hieß es in dem Schreiben weiter.

Befangenheitsantrag der Anwältin

Die Anwältin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag an das Gericht. Es bestünden eindeutig Zweifel daran, dass die Richterin mit ihrer Einstellung ein objektives Urteil treffen kann. "Das Amtsgericht Frankfurt hat dem Antrag auf Befangenheit heute stattgegeben", sagte der Vizepräsident des Frankfurter Amtsgerichtes, Bernhard Olp, zu sueddeutsche.de. Nach dem Beschluss des Gerichts wird die Richterin ab sofort nicht mehr mit dem Fall befasst sein.

Proteste von Politikern und Organisationen

Die Islamismus-Expertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kristina Köhler, bezeichnete den Fall als ?verheerendes Signal für muslimische Frauen?. Es sei ?unerträglich und widerlich?, wenn die Frauen von einem deutschen Gericht auf ein vermeintliches islamisches Züchtigungsrecht verwiesen würden.

Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht habe sich an das Zivilrecht und nicht an das islamische Recht zu halten. Es gebe in Deutschland
kein Züchtigungsrecht, auch nicht für islamische Männer.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes zeigte sich empört und forderte ein Diszplinarverfahren gegen die Richterin. Es könne doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen würden, erklärte die Geschäftsführerin der Organisation, Christa Stolle.

?Hat diese Ehefrau kein Recht auf körperliche Unversehrtheit?" fragte Stolle. ?Es kann doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land wie Deutschland religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen werden."

Das Amtsgericht Frankfurt sieht mit dem Abzug der Richterin den Fall jedoch als erledigt an. "In der Regel gibt es dann keinen Handlungsbedarf mehr?", sagte Olp der Süddeutschen Zeitung.

Forderung nach disziplinarischen Konsequenzen

"Dabei kann es nicht bleiben", forderte hingegen SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz im Gespräch mit Spiegel Online. "Das ist ein Fall für die Rechtsaufsicht." Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, denkt bereits über "weitere disziplinarische Konsequenzen" nach. "Dieses Urteil widerspricht dem Grundgesetz", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.

Ein deutsches Gericht dürfe nicht auf Grundlage des Korans entscheiden - das Verfahren nannte Schewe-Gerigk "abenteuerlich". Sie glaube nicht, dass eine Amtsenthebung erfolgreich sein könnte, fordert aber den Gerichtspräsidenten auf, der Richterin einen Verweis auszusprechen.

(sueddeutsche.de)



Es ist nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Auch die Sonderbehandlung von islamischen Ehen mit mehreren Frauen gehört eingestellt. Es kann doch nicht sein, dass wir die mühsam erkämpften Rechte für einen mittelalterlichen Islam aufgeben. Dieser Verein ist verfassungswidrig und gehört verboten!






 

21.03.07 18:21
4

23092 Postings, 6492 Tage Malko07Marokko fortschrittlicher als

Deutschland?

aus: Scharia in Frankfurt

"Marokko hat vor Jahren nämlich das Familienrecht auf eine für die islamische Welt umstürzende Weise verändert (langer Bericht von Michael Thumann hier). Das Heiratsalter wurde auf 18 heraufgesetzt. Gewalt in der Ehe ist strafbar. Frauen haben in Marokko ein Recht auf Scheidung, auf das Sorgerecht für die Kinder und auf Unterhalt."

Die Begründung (gleiche Quelle):

Dies hier ist so ein Fall: Eine Frankfurter Richterin hat einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitige Scheidung von ihrem Mann - ebenfalls marrokkanischer Herkunft - verweigert. Begründung: ?Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB.? Die Richterin erläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem ?marokkanischen Kulturkreis? stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann ein Züchtigungsrecht gegenüber der Frau ausübe.

Die Richterin argumentiert mit dem Koran, in dem das Züchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34). Das ist zwar sachlich richtig, aber für ein Verfahren auf deutschem Boden und nach deutschem Recht total irrelevant.  

21.03.07 18:27
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69033 Postings, 7478 Tage BarCodeDas ist doch super!

Dann können die Marokkaner ja jetzt immer nach Deutschland fahren, wenn ihnen mal wieder danach ist, ihre Frau zu verprügeln...
Oder gleich Asyl beantragen, weil sie zu Hause wegen ihrer religiösen/kulturellen Praxis verfogt werden.

 

Gruß BarCode

 

21.03.07 18:32

51345 Postings, 8710 Tage eckiDen witzig nur, obwohl es eigentlich

zu traurig ist.

Übrigens:
?Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß 1565 BGB.?

So eine Aussage erkennt doch nicht ein Züchtigungsrecht in Deutschland an?!

.....

?Die Ausübung eines Ehrenmordes aufgrund der behaupteten Familienschande begründet keine mildernden Umstände usw. bla bla bla.?

Wie gesagt: Das ordnet eine Tat in den Background von Täter und Opfer ein, erkennt doch aber keinen Recht auf Züchtigung oder Ehrenmord an.

Die Richterin ist doof, aber doch keine Anhängerin der Scharia, wie hier gemutmasst wird. Sehe ich jedenfalls so.  

21.03.07 18:35

95441 Postings, 8510 Tage Happy EndMalko, das Wiederholen von Bruchstücken

führt wohl nicht weiter... siehe #47.

 

21.03.07 18:45
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23092 Postings, 6492 Tage Malko07Na, was stellt denn

eine unzumutbare Härte gemäß 1565 BGB dar? Bitte um Beispiele.

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

 

21.03.07 18:52
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23092 Postings, 6492 Tage Malko07Es geht mit viel weniger:

Solche Härtegründe nach § 1565 Abs. 2 BGB liegen z.B. vor, wenn:

·  der Ehegatte den anderen Ehegatten häufig schwer beleidigt oder in der Ehre verletzt

·  der Ehegatte den anderen Ehegatten gravierend bedroht

·  Heirat wegen der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für die BRD

·  Trunksucht oder häufige Alkoholexzesse

·  der Ehegatte in der Ehe durch den anderen häufig misshandelt wurde

·  Verletzung der ehelichen Treue (Abwägung von Fall zu Fall)

·  keine Kenntnis von zahlreichen Vorstrafen des anderen Ehegatten

·  Schwangerschaft von einem anderen Mann vor Ablauf des Trennungsjahres

 

21.03.07 18:59

12175 Postings, 8394 Tage Karlchen_II@Ecki: Plädierst Du dafür, dass der Grundsatz

"Gleiches Recht für alle" hierzulande nicht mehr gelten sollte und für unsere Zuwanderer andere Rechte zu gelten haben - etwa wegen ihrer religiösen Anschauungen?  

21.03.07 19:00

51345 Postings, 8710 Tage eckiMalko, das sehe ich ja auch so.

Es geht zuweilen auch mit weniger. Und deshalb ist die Richterin abgezogen worden.

Aber wie gesagt: ich kannte auch ein Ehepaar mit Gewalttätigkeiten (deutsch) wo auf das eine Jahr Trennung gewartet werden sollte, als Regelfrist oder so ähnlich. Handgreiflichkeiten kämen auch bei anderen vor usw....

Aber bei einem deutschen Scheidungsfall hängt man sowas dann nicht in der Presse hoch. War ja nur deutsches Gewohnheitsrecht des Mannes auf die Erfüllung ehelicher Pflichten handgreiflich zu Pochen.....  

21.03.07 19:02

51345 Postings, 8710 Tage eckiKarlchen, was hast du für absonderliche Fragen?

Natürlich nicht.

Aber seid wann gilt denn überhaupt gleiches Recht für alle? Insbesondere im Zusammenhang mit Ausländern?

Vielleicht hast du schon mal was von Ausländerrecht gehört?  

21.03.07 19:27

12175 Postings, 8394 Tage Karlchen_IIAch - für die Ausländer hierzulande gibt es ein

besonderes Recht? Frauen schlagen etwa ist in Ordnung? Wusste ich noch nicht.  

21.03.07 19:41
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51345 Postings, 8710 Tage eckiLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 22.03.07 09:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung

 

 

21.03.07 20:02
1

95441 Postings, 8510 Tage Happy Endsiehe obigen Auszug

"Konkret ging es nämlich nur um die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unzumutbare Härte", der darüber entscheidet, ob die Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden kann. Es geht also nur um den rein formalen Fortbestand der Ehe, denn die Trennung der Eheleute wurde von derselben Richterin ja bereits gemäß dem Gewaltschutzgesetz verfügt; der Ehemann durfte sich ihr nicht einmal nähern. Ich kann nicht wirklich sehen, wie die Ehefrau lediglich durch den formalen Fortbestand des "Ehebandes" hier UNZUMUTBAR belastet worden sein sollte. Auch wenn sie geschieden würden, könnte der Ehemann ihr doch immer noch drohen, oder? Denn würde der je eine Scheidung nach deutschem (und nicht islamischem Recht) ernst nehmen? Im Ergebnis halte ich die Entscheidung der Richterin daher für vertretbar."  

21.03.07 20:08
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95441 Postings, 8510 Tage Happy Endwobei weiterhin gilt

Mich würde das komplette Schreiben der Richterin sehr interessieren.  

21.03.07 20:17

95441 Postings, 8510 Tage Happy EndKeine Scheidung trotz Gewalttätigkeiten

Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann eine Ehe vor Ablauf einer Trennungszeit von 1 Jahr nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese unzumutbare Härte, an deren Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind, muss sich gerade auf das Eheband als solches beziehen, also auf das weiter-miteinander-verheiratet-sein. Tatsachen, die lediglich das weitere eheliche Zusammenleben als unzumutbar erscheinen lassen, reichen insoweit nicht aus.  

Eine unzumutbare Härte kann sich aus Gewalttätigkeiten gegen den anderen Ehepartner ergeben.  Solche besonderen Umstände lassen es aber nicht immer als unzumutbar erscheinen, einem Antragsteller zuzumuten, zunächst auch weiterhin am formalen Eheband festzuhalten, zumal infolge der räumlichen Trennung mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist. Demnach muss ein Antragsteller gravierende Verhaltensweisen des anderen Ehegatten vorbringen, die die Fortsetzung der Ehe sogar dem Ehebande nach als Zumutung  scheinen lassen.  

Quelle: http://www.palm-bonn.de/haertefall.htm  

21.03.07 20:27
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1336 Postings, 6282 Tage ZombiFür die armen Frauen tuts mir natürlich leid,

aber die deutsche Justiz verkommt mehr und mehr zur Lachnummer.

Recht haben ist recht einfach, zumindest für Bürger mit gesunden Menschenverstand, aber Recht zugesprochen zu bekommen scheint sich immer schwerer zu gestalten.
Irgendwie gewinne ich den Eindruck das wir wieder ins Mittelalter abdriften.
Kann natürlich auch sein, dass sich einige eine grosse Show wünschen und unbedingt ins Fernsehen wollen.  

21.03.07 20:29

2576 Postings, 8564 Tage HungerhahnUnd was ist jetzt mit der Vielweiberei? o. T.

21.03.07 20:32
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23092 Postings, 6492 Tage Malko07Die Richterin musste nicht

umsonst weg. Sie hat sich eindeutig daneben benommen und fremde kulturelle Gegebenheiten, die eindeutig gegen unser Grundgesetz verstoßen, als Argumentationshilfe genommen:

?Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß 1565 BGB.?

Wem das nicht klar ist, der will nicht sehen was dort gelaufen ist.  

21.03.07 20:42
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7985 Postings, 7542 Tage hotte39# 1: Eine aus Marokko stammende Deutsche?

Klingt schön. Wie bekommen Marokkaner denn überhaupt ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland? Werden dort, in einem Königreich, Menschen verfolgt, die in Deutschland Asyl bekommen müssen? Oder wie kommen die hierher? Seltsame Dinge geschehen bei uns. Sind wir denn für alle Probleme/Problemfälle in der Welt zuständig? Dass Menschen aus über 120 Staaten zu uns kommen können? Wer lässt die bloß alle rein? Sozialamt der Welt?

Bin im Ausländerrecht leider nicht auf dem Laufenden ...  

21.03.07 23:47

1670 Postings, 6603 Tage aktienpudelSoweit ich mich erinnere, wurde

diese marokkanische Frau in Deutschland geboren.  

22.03.07 09:13
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9616 Postings, 7404 Tage WalesharkDieser Richterin wünsche ich...

einen netten Marokkaner mit großen Händen als Ehemann !!  

22.03.07 09:32

8051 Postings, 7714 Tage RigomaxHappy(#68): Hättest Du doch nur weniger selektiv

gelesen. In dem von Dir angegebenen Link steht nämlich gleich im nächsten Absatz:

"Eine "schwere Härte" im Sinne des BGB § 1361b kann regelmäßig nur bei schweren körperlichen Misshandlungen und sonstigen schweren Störungen des Familienlebens etwa durch Alkohol angenommen werden, ferner bei fortdauernden Gewalttätigkeiten  oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder. Vgl. etwa den Fall, den das OLG Braunschweig zu entscheiden hatte (Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 2 WF 102/99). "

Einen Tötungsversuch, aber auch die anderen geschilderten Taten würde ich durchaus zu "schweren körperlichen Misshandlungen und sonstigen schweren Störungen des Familienlebens" rechnen.

Wie gesagt: Immer vorausgesetzt, daß es tatsächlich so war, wie in FR und Spiegel-Online geschildert.

 

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