Es spricht vieles dafür, dass Herr Theyssen die Bewertungsspielräume nach IFRS geschickt so genutzt hat, dass in den Aktiv- und Passivposten der Konzernbilanz der E.ON SE per 31.12.2016 milliardenschwere Reserven enthalten sind. Das betrifft insbesondere die Rückstellungen für Pensionen, die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen der deutschen Atommeiler, die Bewertung des verbliebenen Uniper-Anteils um nur einige Beispiele zu nennen. Dass er es nun soweit treiben musste, dass in der Konzernbilanz dadurch quasi das ganze Eigenkapital aufgezehrt wurde, halte ich gelinde gesagt, für einen puren persönlichen Eigennutz auf Kosten der kleineren Aktionäre. Motto: die alte E.ON SE so schlecht wie möglich bilanzieren (hat uns ja die Politik eingebrockt) um dann anschließend mit der neuen E.ON glänzen zu können (gut für seine Vertragsverlängerung). Insofern ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Prognosen mindestens erreicht werden, denn stillen Reserven werden nach und nach aufgedeckt werden müssen.
Zur Konzernbilanz noch eines: Vielen ist wahrscheinlich gar nicht klar, dass die Konzernbilanz rein informatorischen Charakter hat, da der Konzern ein fiktives Konstrukt ist, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Im Rahmen der Konsolidierung lässt sich nach IFRS viel Spielraum nutzen. Insofern hat für mich der handelsrechtliche Einzelabschluss im Hinblick auf das Eigenkapital deutlich mehr Substanz. Da das deutsche Recht zudem das Vorsichtsprinzip überbetont, sind die im handelsrechtlichen Abschluss der E.ON SE vorhandenen rd. 5,4 Milliarden Euro Eigenkapital eine Untergrenze und gibt mir eine Vorstellung davon, in welcher Dimension (Milliarden) stille Reserven gebildet wurden.
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