Dafür brauchte man kein Wahlprogramm, obgi! Studiere erst mal die Fakten, bevor du dich so weit aus dem Fenster lehnst.
Für dich frei Haus:
Nach langen Diskussionen im Bundestag ist die Vergewaltigung in der Ehe jetzt strafbar. Die BRD war bisher eines der wenigen europäischen Länder, das Ehefrauen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung immer noch verwehrte. Nach dem neuen Gesetz wird nicht mehr zwischen Fällen von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, die unter Eheleuten begangen werden und solchen zwischen Nichtverheirateten unterschieden. Zudem werden die Vorschriften geschlechtsneutral formuliert - auch die homosexuelle Vergewaltigung fällt demnach unter § 177 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Mindeststrafmaß von vorher zwei Jahren auf eines gesenkt wurde. Dadurch soll den Gerichten die Möglichkeit eröffnet werden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dem erzwungenen Beischlaf werden andere erzwungene sexuelle Handlungen, die das Opfer besonders demütigen (z.B. Anal- oder Oralverkehr) gleichgestellt. Eine Widerspruchsklausel gibt es nicht. Diese war von der CDU-Fraktion gefordert und lange umstritten. Mit ihr sollte die Ehefrau die eingeleitete Strafverfolgung gegen ihren Ehemann stoppen können. Das Widerspruchsrecht lädt den gewalttätigen Ehemann geradezu ein, weiter Druck auf seine Frau auszuüben, damit sie ihre Anzeige zurückzieht und er straflos davonkommt. Dadurch würde das grundsätzlich bei einem Verbrechen bestehende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in Frage gestellt. Sexuelle Gewalt ist aber nicht das persönliche Problem einzelner Menschen, sondern ein gesellschaftliches. Dies haben nun wohl auch einige CDU-Abgeordnete eingesehen.
Quellen: zum neuen Vergewaltigungsstrafrecht) Frankfurter Rundschau v. 15.05.1997; tageszeitung (taz) v. 16. u. 17.05.1997.
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