In gewisser Weise wäre das doch wohl ziemlich einfach: Wie zu lesen ist die Treuhandgesellschaft des Coin von Netcents getrennt zu sehen. Würde also das Geschäftsmodell von Netcents scheitern, wäre davon die Treuhandgesellschaft nicht direkt, sondern nur insoweit betroffen, daß der Netcoin damit wohl keine Verwendung mehr finden dürfte. Interessant wäre dann allerdings, ob jemand auf den Gedanken kommt (und das Kapital hätte) alle Coins aufzukaufen. Ich denke, damit wäre der Rechtsweg, der ja wohl auch allen Coininhabern zur Seite stünde, nämlich auf Abwicklung der Gesellschaft, dem Aufkäufer wesentlich einfacher, als dem "Sammelsurium" an Coininhabern, eröffnet. Mit Sicherheit sind dazu Regeln im Vertrag zur Errichtung der Treuhandgesellschaft vorgesehen. Und diese sollten sich, da, wie mitgeteilt mit Sitz im Kanton Zug in der Schweiz, wohl nach Schweizer (also ähnlich unserem) Recht richten. Grundüberlegung ist somit: Sollte Netcents schweitern, liefe der Wert der shares gegen 0. Der Wert der Coins allerdings müßte dem gegenüber durch die Hinterlegungssumme, und zwar in deren Höhe (diese uns ja bisher nicht bekannt) gesichert, also vor einem Totalverlust gesichert sein.
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