Ich finde dieses Zitat auch interessant:
"Das Verfahren gegen einen Mitverantwortlichen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen minderschwerer Schuld eingestellt, nachdem dieser einen fünfstelligen Betrag als Geldauflage gezahlt hat. Bei 37 weiteren Beschuldigten, die wegen Geschäften mit Wirecard-Papieren unmittelbar vor und nach der Attacke ins Visier der Ermittler gerieten, erhärtete sich der Verdacht hingegen nicht."
-> Ich wüsste gerne, was da als minderschwere Schuld gilt. Und, hier sprechen meine Emotionen, finde ich fünfstellige Beträge für zu wenig. Und, als drittes, hoffe ich, dass herauskam, von wem alles sie die Aktien für den Leerverkauf bekamen. Und gelten die dann als Komplize oder Opfer?
-> Und ich wüsste gerne, was "unmittelbar vor und nach der Attacke" heißt. Also diesen Ansatz halte ich für verbesserungswürdig, da allein durch die Stop-Losses "unmittelbar, im Sinne von Millisekunden nach der Attacke" verkauft wurde.
So oder so: Ich freue mich über die Hartnäckigkeit, Erkenntnisse und Arbeit der Staatsanwaltschaft! Weiter so.
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