Bandit [Mod.] 18.08.99 15:32 Quelle: BO Board Börse online Redaktion: http://ubc15.bch.de/foren/bsingle?ID=1200646
BÖRSE ONLINE: Prüfung der Deutsche Börse AG im Fall von artnet.com nicht ausreichend
Altaktionäre von artnet.com haben vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten Papiere vertragswidrig veräußert. Das hat BÖRSE ONLINE in Ausgabe 31/99 berichtet.
Dazu hat die Deutsche Börse AG in einer Pressemitteilung vom 17. 8. 99 festgestellt: "Deutsche Börse hat Prüfung von Altaktionärsanteilen bei Artnet abgeschlossen ? Verletzung des Verkaufsverbotes nicht erkennbar"
BÖRSE ONLINE erhält die Vorwürfe gegen Altaktionäre von artnet.com aufrecht. Dem Münchener Anlagemagazin liegen Informationen vor, denen zufolge mehrere Altaktionäre vor Ablauf der vereinbarten Haltefrist von sechs Monaten Papiere verkauft haben. Zwar seien der Deutschen Börse AG zur Prüfung Depotauszüge der Altaktionäre vorgelegt worden, doch ist dies nach Ansicht des Anlegermagazins nicht ausreichend, daß die Deutsche Börse kontrollieren kann, ob das Verkaufsverbot eingehalten worden ist.
Die Deutsche Börse bestätigte auf Anfrage, daß mit der Vorlage der aktuellen Depotauszüge nicht sichergestellt ist, daß die Papiere seit dem Börsengang durchgehend gehalten worden sind. Da die BÖRSE ONLINE-Informationen über vertragswidrige Verkäufe gesichert sind, wurden offensichtlich vor Vorlage der Depotauszüge die Papiere von den betroffenen Anteilseignern zurückgekauft.
McMonster 18.08.99 21:08 Ist es denn so schwer ?
Sich als deutsche Börse von der Depotbank einen Depotverlauf zufaxen zu lassen, oder will man gar nicht so genau hinschauen, gibt sich lieber mit Wischi-Waschi Auskünften zufrieden, bevor man negative Schlagzeilen produziert?
--MM
Ronny-D 19.08.99 00:58 Wenn das alles so stimmt, wie von BO dargestellt, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln und sich fragen: "In welchem Staate lebe wir denn"
Solch eine Naivität würde ich von einem unwissenden, 10-jährigem Kind erwarten.
ronny-d
pit bull 19.08.99 01:15 Börsenentwicklungsland Deutschland , da verzichtet man doch besser gleich auf Regelungen wirklich unglaublich.
Lokomotive 19.08.99 01:24 Ich kann mir nicht vorstellen,daß man derartige Verkaüfe von Seiten der Depotbanken nicht nachvollziehen kann.
Der Kurs von Artnet.com dürfte morgen sicherlich erneut unter Druck geraten,wenn dieser Artikel beit bekannt wird.
Lokomotive
MH120480 [Mod.] 19.08.99 02:19 Ne die DBA is ein Verein von Dilletanten mit Beamtengehältern und kennt sich nur beim Kaffee kochen richtig aus.
Mfg MH
the dreamer 19.08.99 06:35 an MH120480:
Selbst das können sie nicht richtig, denn sonst würden sie nicht so oft schlafen und stwas mitbekommen was tasächlich abläuft.
Es grüßt the dreamer
Mr Big 19.08.99 10:18 Wenn die Informationen von BO SOOO gesichert sind, warum werden diese dann nicht der DB AG zur Verfügung gestellt. Ich glaube wenn es Beweise gibt muss man Sie veröffentlichen. Das ist ja schon fast Bildzeitungsniveau. Also Wer sind die Informanten? Was für Beweise? Gibt es was schriftliches oder nur hörensagen??! MfG
Deep Thought [Mod.] 19.08.99 13:32 An Mr. Big
Im Journalismus ist Quellenschutz eine der wichtigsten sachen überhaupt.
Um sich sauber zu schützen, braucht man eine Bestätigung aus 2. Quelle oder eindeutige Beweise, z.B. zugespielte Depot-Auszüge.
Ich glaube nicht, daß BO solche weitreichenden Anschuldigungen 1. verbreitet und 2. erneut bekräftigt, wenn die sich nicht absolut sicher sind. Denn schließlich geht es bei einem evtl. Schadensersatz-Prozess um extrem hohe Summen...
D.T.
Mr Big 19.08.99 15:49 Quellenschutz schön und gut aber bei einem evtl. Schadensersatzprozess müssen die Beweise oder Zeugen auch auf den (Richter-) Tisch gebracht werden. Wenn diese dann auf Grund des journalistischen Vertrauensverhältnisses zum Informanten nicht öffentlich gemacht werden können, kann man auch keine öffentliche Anklage in einer Zeitschrift erheben. Zumindest schriftliche Beweismittel z.B Depotauszugskopien o.ä. müssten nach einer Veröffentlichung eines solchen Vorwurfs der Börsenaufsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Quelle dieser Beweise braucht ja nicht bekanntgegeben werden. Oder hat BO etwa Kopien solcher Depotauszüge in der entsprechenden Ausgabe veröffentlicht?! Solche Beweise werden, wenn sie vorliegen, doch gerne (mit geschwärzten Namen) als Foto gedruckt. MfG
19.08.99 20:57
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Tepla Chat Mitschnitt TC1 19.08.99 15:53 DT, davon ist auszugehen. Journalisten unterliegen bei Recherchen nicht der Rechtmäßigkeit bei der Beschaffung wie die Polizei. Allerdings ist es möglich, daß sich neben der Quelle auch der Redakteur bei der Beschaffung strafbar gemacht hat.
Spekulieren wir mal, ein Bankangestellter hat BO die Informationen einiger Kontenbewegungen zugespielt. Dann ist sowohl sein Job als auch die Bank, also dessen Arbeitgeber gefährdet. Also gibt es keine Möglichkeit für BO den Verdacht zu erhärten. Wenn sich jetzt das BAWE zu blöd anstellt die Sache zu entdecken, dann ist jetzt BO in der Schußlinie, deshalb hat man seine Anschuldigungen, die, und davon ist auszugehen, verifizierbar sind, erneuert.
Jetzt könnte man die hypothetische Quelle kritisieren, allerdings ohne solche würden noch viel mehr Sauerreien laufen.
Alle haben gesehen, daß einige Käufe stattfanden in einer Zeit in der kein normaler Anleger bereit sein sollte in das Unternehmen zu investieren. Es fragt sich der Beamte beim BAWE wer kann das gewesen sein...
TC1
colt 19.08.99 18:16 Dann spekulieren wir mal anders:
Es gibt gar keine Beweise. Der zustaendige freie Mitarbeiter hat sich die Story selbst ausgedacht oder einfach irgendwelchen Geruechten (war ja schon 10 Tage vorher hier im Board zu lesen) geglaubt. Nach der Pruefung steht BO jetzt mit leeren Haenden da.
Was tut man in so einem Fall? Mit einem Rueckzieher waere der eigene Ruf ruiniert. Also bekraeftigt man die Behauptungen und verweigert die angeblichen Beweise mit Hinweis auf Informatenschutz.
TC1 19.08.99 19:50 Da ich die Arbeitsweise von Redaktionen und die ängstlichen Verleger kenne, halte ich Dein Szenario für unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich abwegig.
Bevor derart klare Anschuldigungen ausgesprochen werden, wird doppelt belegt, daß man richtig liegt. Schleißlich sind der Redaktion einer Börsenzeitung die Konsequenzen solcher Anschuldigungen bekannt.
Gruß TC1
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